Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Das Ehepaar Herrmann hat eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbepark Weyberhöfe“ beantragt.

Dieser setzt für Einfriedungen und Einzäunungen eine maximale Höhe von 50 cm vor.

 

Herr und Frau Herrmann möchten eine Gabionenwand als Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m errichten. Sie begründen dies mit der extrem dichten Bebauung in Ihrem Gebiet und der Lage der Terrasse welche von der Straßenseite aus einsehbar ist.


Beschluss:

 

Aus Sicht der Verwaltung kann eine solche Befreiung durchaus erteilt werden. Es handelt sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung, welche der Ausschuss positiv beschließt.