Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant und dort gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, sowie der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Verwaltung erfüllt und die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Auf der Grundlage der Ermächtigung durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde das Einvernehmen der Gemeinde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

 

Der Ausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.