Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schüssel“ geplant.

 

Gemäß Antrag soll von folgender Vorschrift abgewichen werden:

„Höhere Einfriedung als im Bebauungsplan Schüssel vorgesehen.“

Dies wird wie folgt begründet:

„Unsere Kinder Anton, 2 Jahre alt und Amy, 4 Jahre alt, spielen oft im Garten. Auch und vor allem zu deren Schutz wollen wir Hunde aus der Nachbarschaft von unserem Grundstück abhalten. Dass der Zaun auch dem Schutz der Privatsphäre dient, ist ein willkommener Nebeneffekt.“

 

Diese Begründung ist schlüssig und nachvollziehbar, wenn sie auch nicht auf einer Besonderheit des Grundstücks aufbaut.

Zur Bekräftigung erinnert der Vorsitzende an eine ähnliche isolierte Befreiung für einen Sichtschutzzaun in der nächsten Nachbarschaft.

Somit könnte die isolierte Befreiung eigentlich erteilt werden.

 

Jedoch darf auch die Verkehrssicherheit nicht außer Acht gelassen werden, denn der Sichtschutzzaun könnte das im Einmündungsbereich erforderliche Sichtdreieck einschränken.

 

Deshalb empfiehlt die Verwaltung eine Ortseinsicht im Rahmen der nächsten Sitzung.

 


Beschluss:

 

Wenn auch gegen die isolierte Befreiung an sich keine Bedenken bestehen, soll im Rahmen der nächsten Sitzung doch die Verkehrssituation in Augenschein genommen werden.