Beschluss: Einstimmig beschlossen

Im vorliegenden Fall geht es nicht wirklich um ein neues Vorhaben, sondern um die Aufarbeitung einer Sache aus den siebziger Jahren. Der Antragsteller muss einen Antrag von damals zur Klärung eines wichtigen Sacherhalts noch einmal aufleben lassen.

Der Ausschuss hatte sich damit schon am 09. Dezember 2019 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid befasst und dem Vorhaben zugestimmt.

 

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant und dort gemäß § 34 Abs. 1 BauGB „… zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

 

Diese Voraussetzungen waren und sind nach Ansicht der Bauverwaltung erfüllt und die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.

Es wird wirksam, sobald die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen sind.