Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Vorplanung der technischen Gebäudeausstattung (TGA) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Sailauf sind abgeschlossen. Für die weitergehende Entwurfsplanung müssen nun verschiedene Punkte für die TGA-Planung entschieden werden, welche eine größere Auswirkung auf die Kostenentwicklung bedeuten.

 

Beiliegend wurde eine Liste „Must have vs Nice to have“ erstellt, welche das Pro und Contra der einzelnen Punkte beleuchtet.

 

Die Liste entstand, auf Grund unterschiedlicher Anregungen und Wünsche im bisherigen Planungsprozess. Absolut notwendige Ausstattung steht selbstverständlich nicht zur Auswahl. Punkte, die erst im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen, wurden auch nicht aufgeführt.

 

In der Ausschusssitzung für das neue Feuerwehrgerätehaus am 24.03.2021 wurden die Punkte vorberaten und ein Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Für die Gemeinderatssitzung am 29.03.2021 wurde ein Empfehlungsbeschluss für die einzelnen Punkte wie folgt gefasst.

 

Die Abstimmung der Punkte erfolgt en bloc. Das Gremium zeigt sich hiermit einverstanden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses vom 24.03.2021 an.

 

Brauchwasserzisterne

Der Einbau einer Brauchwasserzisterne steht in keinem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis und soll eingespart werden.

 

Notstrom

Da die Verwendung einer 40 kVa-Anlage wirtschaftliche und nutzungsrelevante Nachteilegegenüber einer 60 kVa-Anlage hat, soll eine NEA mit 60 kVa eingesetzt werden.

Die Unterbringung in einem Wetterschutzgehäuse ist ausreichend

 

Einbruchmeldeanlage

Die angedachte Lösung soll vorgesehen werden. Falls bislang nicht geplant, soll bei einem Alarm die Beleuchtung des Gebäudes anspringen.

 

Videoüberwachung

Es soll keine Videoüberwachung vorgesehen werden, jedoch die Verkabelung für eine mögliche Nachrüstung der Anlage.

Die Frage des Datenschutzes soll im weiteren Verlauf der Planung geklärt werden.

 

Sat-Anlage

Die Sat-Anlage soll vorgesehen werden und zusätzlich die Möglichkeit eines 2ten Anschlusses an die Antenne (Leerrohr).

 

Beschallungsanlage

Die Beschallungsanlage soll vorgesehen werden.

In Abstimmung mit der Feuerwehr sollen jedoch nur „sinnvolle“ Räume diese Ausstattung erhalten, wobei diese Entscheidung in Abwägung mit der möglichen Kostenersparnis getroffen werden soll.