Sitzung: 29.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
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der Gemeinde Sailauf |
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(Landkreis Aschaffenburg) |
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für das Haushaltsjahr |
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2021 |
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Aufgrund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende |
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Haushaltssatzung: |
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§ 1 |
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Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 wird |
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hiermit festgesetzt; er schließt |
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im Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
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7.330.300,00 € |
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und |
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im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
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5.504.810,00 € |
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ab. |
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§ 2 |
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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000 €
festgesetzt. |
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§ 3 |
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Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
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§ 4 |
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Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt |
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festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
310 v.H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
310 v.H. |
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2. Gewerbesteuer |
340 v.H. |
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§ 5 |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von |
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Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf |
600.000,00 € |
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festgesetzt. |
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§ 6 |
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Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen. |
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§ 7 |
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Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2021 in Kraft. |
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Sailauf, 29.03.2021 |
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Gemeinde Sailauf |
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Michael Dümig
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1. Bürgermeister |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung mit Finanzplanung und Stellenplan zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.