Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 


Haushaltssatzung

der Gemeinde Sailauf

(Landkreis Aschaffenburg)

für das Haushaltsjahr

2021

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.330.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.504.810,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)   

310 v.H.

    b) für die Grundstücke (B)               

310 v.H.

2. Gewerbesteuer

340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

     600.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Sailauf, 29.03.2021

Gemeinde Sailauf

Michael Dümig                                                               

1. Bürgermeister

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung mit Finanzplanung und Stellenplan zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.