Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Die Bundesregierung hat 2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket aufgelegt, welches unter anderem am Klimaschutz ausgerichtet ist und somit auch Maßnahmen für die Stabilisierung der Wälder umfasst.

Es werden Gelder für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden in Form einer Prämie zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist eine Zertifizierung des gemeindlichen Forstbetriebes.

In Bayern spielen nur zwei Zertifizierungssysteme eine Rolle (82% der Landeswaldfläche in Bayern ist PEFC-zertifiziert).

 

Merkmale der Zertifizierungssysteme:

 

PEFC

·         Unterstützt von den Verbänden der Waldbesitzer und der Holzwirtschaft

·         Bewirtschaftungsstandards entsprechen den gesetzlichen Vorgaben

·         Zertifizierungskosten gering (0,18 €/ha und Jahr)

·         Waldprämie 100€/ha Waldfläche

 

FSC

·         Unterstützt von den Umwelt- und Naturschutzverbänden

·         Bewirtschaftungsstandards gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus

·         Zertifizierungskosten hoch (ca. 0,60€/ha und Jahr zzgl. Aufwand für Kontrollen)

·         Waldprämie 120€/ha Waldfläche

 

Die Verwaltung hat die Nachhaltigkeitsprämie gemäß der Abstimmung in der Fraktionssprecherrunde bereits beantragt, da die Mittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Das Nachhaltigkeitszertifikat muss bis zum 30.September nachgereicht werden.

 

Eine Zertifizierung nach FSC Standard ist mit einem wesentlich höheren Aufwand verbunden. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass das Zertifizierungsverfahren bis zum 30. September 2021 abgeschlossen werden kann.

 

Im Abstimmungsgespräch innerhalb der Waldarbeitsgemeinschaft Vorspessart (Hösbach, Laufach, Bessenbach und Sailauf) hat man sich bereits auf den Zertifizierungsstandard PEFC verständigt, dies vor allem mit dem Hintergrund, dass wir unser Holz auf dem Holzmarkt gemeinsam anbieten. Auch aus der Sicht der federführenden Gemeinde Hösbach wäre es nicht nur aus Sicht der Vermarktung erstrebenswert gemeinsam einen Standard zu wählen, sondernd es würde auch den gesamten organisatorischen Ablauf innerhalb der Waldarbeitsgemeinschaft vereinheitlichen und effizienter machen. Eine Gruppenzertifizierung zum Erlangen der Waldprämie ist nicht möglich, da die Waldarbeitsgemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 5 KommZG und nicht ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss im Sinne des BWaldG.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde dieser Tagesordnungspunkt bereits vorberaten. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, den Gemeindewald nach PEFC zertifizieren zu lassen und beauftragt nachträglich die Verwaltung die Waldprämie zu beantragen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Gemeindewald nach dem PEFC-Zertifizierungssystem zertifizieren zu lassen. Der Gemeinderat beauftragt nachträglich die Waldprämie zu beantragen.