Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die Gemeinde ist aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten und dahingehend eingegangener Widersprüche verpflichtet, getrennte Gebühren für die Schmutzwasser- u. die Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen.

 

Der Gemeinderat hat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nach ausführlicher Darlegung durch die Dr. Schulte – Röder Kommunalberatung mit Beschluss vom 06.03.2017 eingeleitet u. die Arbeiten dazu an dieses Büro vergeben.

 

Der Großteil der Arbeiten, insbesondere die Flächenermittlungen und die Kalkulation, sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einführung notwendigen umfangreichen Satzungsänderungen/-anpassungen hat das Büro den Erlass einer komplett neuen BGS-EWS vorgeschlagen.

 

Der Satzungsentwurf mit den darin enthaltenen Neuerungen und Änderungen wird dem Ausschuss vorgestellt und beraten. In Abs. 5 muss die Absatznummerierung korrigiert werden. Außerdem soll der Begriff „Abflussbeiwert“ definiert werden.


Beschluss:

 

Der Ausschuss schlägt dem Gemeinderat einstimmig vor, die neue Satzung zu erlassen.