Sitzung: 07.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Die Gemeinde ist aufgrund der rechtlichen
Gegebenheiten und dahingehend eingegangener Widersprüche verpflichtet,
getrennte Gebühren für die Schmutzwasser- u. die Niederschlagswasserbeseitigung
einzuführen.
Der Gemeinderat hat die Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr nach ausführlicher Darlegung durch die Dr. Schulte – Röder
Kommunalberatung mit Beschluss vom 06.03.2017 eingeleitet u. die Arbeiten dazu
an dieses Büro vergeben.
Der Großteil der Arbeiten, insbesondere die
Flächenermittlungen und die Kalkulation, sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einführung
notwendigen umfangreichen Satzungsänderungen/-anpassungen hat das Büro den
Erlass einer komplett neuen BGS-EWS vorgeschlagen.
Der Satzungsentwurf mit den darin enthaltenen
Neuerungen und Änderungen wird dem Ausschuss vorgestellt und beraten. In Abs. 5
muss die Absatznummerierung korrigiert werden. Außerdem soll der Begriff
„Abflussbeiwert“ definiert werden.
Beschluss:
Der Ausschuss schlägt dem Gemeinderat einstimmig vor,
die neue Satzung zu erlassen.