Beschluss: Einstimmig beschlossen

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.

 

Der Erste Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) ausgeschlossen, weshalb die 2. Bürgermeisterin Margit Menke den Vorsitz übernimmt.

 

Nachdem die Jahresrechnungen 2010 bis 2016 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen wurden jeweils bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem Haupt- u. Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die örtlichen Prüfungen fanden für die Jahresrechnung

-          2010    am       29.02.2012

-          2011    am       14.11.2012

-          2012    am       04.09.2013

-          2013    am       12.11.2014

-          2014    am       20.03.2017

-          2015    am       07.03.2017

-          2016    am       25.10.2017

statt. Nennenswerte Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Wünsche und Anregungen wurden in den jeweils folgenden Sitzungen des Ausschusses behandelt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2010 fest und beschließt die Entlastung.

 

2.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2011 fest und beschließt die Entlastung.

 

3.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2012 fest und beschließt die Entlastung.

 

4.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2013 fest und beschließt die Entlastung.

 

5.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2014 fest und beschließt die Entlastung.

 

6.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 fest und beschließt die Entlastung.

 

7.    Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2016 fest und beschließt die Entlastung.