Sitzung: 07.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.
Der Erste Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) ausgeschlossen, weshalb die 2. Bürgermeisterin Margit Menke den Vorsitz übernimmt.
Nachdem die Jahresrechnungen 2010 bis 2016 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen wurden jeweils bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem Haupt- u. Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die örtlichen Prüfungen fanden für die Jahresrechnung
- 2010 am 29.02.2012
- 2011 am 14.11.2012
- 2012 am 04.09.2013
- 2013 am 12.11.2014
- 2014 am 20.03.2017
- 2015 am 07.03.2017
- 2016 am 25.10.2017
statt. Nennenswerte Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Wünsche und Anregungen wurden in den jeweils folgenden Sitzungen des Ausschusses behandelt.
Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2010 fest und beschließt die Entlastung.
2. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2011 fest und beschließt die Entlastung.
3. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2012 fest und beschließt die Entlastung.
4. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2013 fest und beschließt die Entlastung.
5. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2014 fest und beschließt die Entlastung.
6. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 fest und beschließt die Entlastung.
7. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2016 fest und beschließt die Entlastung.