Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Weyberhöfe“. Leider werden nicht alle Festsetzungen des BPlanes eingehalten.

 

Bereits im November 2017 wurde ein eingereichter Antrag auf Vorbescheid behandelt.

Der Ausschuss hatte gegen die Unterschreitung der festgesetzten Wandhöhe nichts einzuwenden, war aber mit dem Flachdach nicht einverstanden. In dem nun eingereichten Antrag auf Baugeneh-migung ist ein Satteldach über der ganzen Halle geplant, allerdings nur mit 6 Prozent Steigung. Aus Sicht der Bauverwaltung ist es problemlos möglich die Befreiung zu dieser Abweichung zu erteilen.

 

Allerdings hält das Gebäude auch die nordwestliche Baugrenze nicht mehr ein. Diese markiert aber den Mindestabstand zu der dort verlaufenden Hochdruckgasleitung. Insofern kommt eine Befreiung an dieser Stelle nicht in Betracht. Das Gebäude muss verschoben werden um den Mindestabstand einzuhalten.

 


Beschluss:

 

2 der 12 nachzuweisenden Stellplätze dürfen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wer-den. Die 10 fehlenden Stellplätze können bei Verschieben des Gebäudes innerhalb der Grenzen nachgewiesen werden.

 

Zu der beantragten Befreiung bezüglich der nicht eingehaltenen Steigung des Satteldaches erteilt der Ausschuss sein Einvernehmen. Ebenso zur Errichtung des Gebäudes, sobald es verschoben wurde um die Baugrenzen einzuhalten.