Sitzung: 26.11.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Persölich beteiligt: 1
Nach Art. 102 Abs.
3 der Gemeindeordnung (GO) sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der
örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in
öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu
beschließen.
Nachdem die
Jahresrechnungen 2010 bis 2016 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung
beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen wurden jeweils bereits
im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem
Haupt- u. Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Die örtlichen
Prüfungen fanden für die Jahresrechnung an folgenden Terminen statt:
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2010 am 29.02.2012
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2011 am 14.11.2012
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2012 am 04.09.2013
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2013 am 12.11.2014
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2014 am 20.03.2017
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2015 am 07.03.2017
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2016 am 25.10.2017
Nennenswerte
Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Wünsche und Anregungen wurden in den
jeweils folgenden Sitzungen des Ausschusses behandelt.
Durch die
Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung
der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist,
dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen
verzichtet wird.
Die überörtliche
Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes
Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 07.11.2018 einstimmig dafür
ausgesprochen, dem Gemeinderat die Feststellung und die Entlastung zu den
Jahresrechnungen 2010 bis 2016 zu empfehlen.
Die Ausdrucke zur
Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnungen hat der Gemeinderat per E-Mail
erhalten und werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Bürgermeister nimmt
an Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht
teil. Kämmerer Werner Müller schlägt vor die Entlastungen zur Jahresrechnung
2010 bis 2016 in einen Beschluss zusammen zu fassen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat stellt die Jahresrechnungen 2010 bis 2016 fest und beschließt die
Entlastung.