Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Persölich beteiligt: 1

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.

 

Nachdem die Jahresrechnungen 2010 bis 2016 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen wurden jeweils bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem Haupt- u. Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Die örtlichen Prüfungen fanden für die Jahresrechnung an folgenden Terminen statt:

 

-          2010    am       29.02.2012

-          2011    am       14.11.2012

-          2012    am       04.09.2013

-          2013    am       12.11.2014

-          2014    am       20.03.2017

-          2015    am       07.03.2017

-          2016    am       25.10.2017

 

Nennenswerte Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Wünsche und Anregungen wurden in den jeweils folgenden Sitzungen des Ausschusses behandelt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 07.11.2018 einstimmig dafür ausgesprochen, dem Gemeinderat die Feststellung und die Entlastung zu den Jahresrechnungen 2010 bis 2016 zu empfehlen.

 

Die Ausdrucke zur Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnungen hat der Gemeinderat per E-Mail erhalten und werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister nimmt an Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teil. Kämmerer Werner Müller schlägt vor die Entlastungen zur Jahresrechnung 2010 bis 2016 in einen Beschluss zusammen zu fassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnungen 2010 bis 2016 fest und beschließt die Entlastung.