Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Gemeinde Sailauf – Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Naturfriedhof“

 

Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Zeitraum vom 18.12.2018 bis 21.01.2019 gingen die nachfolgend zusammengefassten Stellungnahmen ein.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen oder haben sich nicht zur Planung geäußert:

 

-     Regierung von Unterfranken, Würzburg

-     Regionaler Planungsverband, Aschaffenburg

-     Landratsamt Aschaffenburg, Bauleitplanung und Denkmalschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Immissionsschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Gewerbeamt

-     Landratsamt Aschaffenburg, Gesundheitsamt

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisheimatpfleger

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbrandinspektion

-     Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

-     Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt

-     Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

-     Staatliches Bauamt Aschaffenburg

-     Netzdienst Rhein-Main, Sailauf

-     TenneT TSO GmbH, Bayreuth

-     Bayernwerk AG, Marktheidenfeld

-     Deutsche Telekom AG, Aschaffenburg

-     Gasversorgung Main-Spessart GmbH, Aschaffenburg

-     Bund Naturschutz in Bayern e.V., Aschaffenburg

-     DB Energie GmbH, Nürnberg

-     Eisenbahn-Bundesamt, Nürnberg

-     Gemeinde Bessenbach

-     Gemeinde Blankenbach

-     Gemeinde Sommerkahl

-     Gemeinde Laufach

-     Gemeinde Heigenbrücken

-     Markt Hösbach

-     Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kleinostheim

-     Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen

-     Abwasserverband Aschafftal, Sailauf

-     Zweckverband Wasserversorgung Aschafftalgemeinden, Goldbach

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbaumeisterin

-     Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

-     Naturpark Spessart e.V., Gemünden am Main

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:

 

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisstraßenverwaltung

-     Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Aschaffenburg

-     Landratsamt Aschaffenburg, Naturschutz

-     Bayerischer Bauernverband

-     Bürger Krass

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Aschaffenburg

 

Nach Prüfung der Anregungen werden folgende Beschlussvorschläge unterbreitet.

 

Regierung von Unterfranken – 11.01.2019

Die Regierung von Unterfranken verweist auf ihre Stellungnahme vom 26.10.2018.  In dieser werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben. Diese Stellungnahme wird aufrechterhalten.

 

Kenntnisnahme

 

 

Regionaler Planungsverband – 16.01.2019

 

Der Regionaler Planungsverband hat in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 29.10.2018 Stellung genommen und keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.

 

Kenntnisnahme

 

 

Regierung von Oberfranken, Bergamt – 08.01.2019

 

Die Hinweise der Stellungnahme vom 31.10.2018 wurden eingearbeitet. Weitere vom Bergamt Nordbayern zu vertretende Belange werden nach den hier vorliegenden Unterlagen nicht berührt.

 

Kenntnisnahme

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbaumeisterin – 03.01.2019

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Naturfriedhof Bischerg im Spessart“ in der Fassung vom 26.11.2018 wird zur Kenntnis genommen. Weitere Anregungen und Hinweise werden nicht vorgetragen - Einvernehmen

 

Kenntnisnahme

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Kreisstraßenverwaltung – 17.12.2018

 

Die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Aschaffenburg stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans "Naturfriedhof" der Gemeinde Sailauf unter folgenden Auflagen zu:

 

-       Die Zufahrt von der Kreisstraße AB 2 erfolgt über den öffentlichen Feld- und Waldweg der Gemeinde Sailauf bei Abschnitt 180, Station 2,295, Flst.-Nr. 7002, Gemarkung Sailauf. Es handelt sich hierbei um die Änderung einer bestehenden Zufahrt gem. Art. 31 BayStrWG.

 

-       Der Einmündungsbereich dieses Weges auf die Kreisstraße AB 2 ist auf einer Länge von
8 - 10 m bituminös zu befestigen. Es ist zudem ein Wasserabfang zu errichten.

 

-       Die Herstellung und Freihaltung des Sichtdreiecks dieses Weges auf die Kreisstraße erfolgt durch die Gemeinde Sailauf.

 

Die Kreisstraßenverwaltung möchte auch im weiteren Verfahren beteiligt werden und behält sich weitere Auflagen - auch baulicher Art - vor, falls es durch die Zufahrt zum Naturfriedhof zu Problemen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße kommt.

 

Kenntnisnahme

Die Einwände wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB berücksichtigt und in die Begründung (Kap.5) eingearbeitet. Die Einmündung des Feldweges in die Kreisstraße wird 8 – 10 m bituminös befestigt. Ferner wird ein Wasserabfang eingebaut. Das Sichtdreieck des Weges auf die Kreisstraße wird durch die Gemeinde Sailauf freigehalten.

 

 

LRA Aschaffenburg Untere Naturschutzbehörde – 17.12.2018

 

Keine Einwände

 

Bei Baumfällungen ist der Artenschutz (Baumhöhlen, Horste, Pilze o. ä.) - § 44, 45 BNatschG -zu beachten, diese sind zu erhalten.

 

Kenntnisnahme

 

Im Geltungsbereich sind keine Bäume mit geeigneten Habitatstrukturen (Höhlenbäume, Astabbrüche, Rindenabplatzungen) kartiert. Im ersten Erschließungsabschnitt sind nach Ortseinsicht keine Habitatbäume vorhanden, Vorkommen von Habitatbäumen sind in der sich westlich anschließenden Waldfläche im Vorhabensbereich aufgrund des Alters der Bäume wahrscheinlich. Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches können möglicherweise vorkommende Habitatbäume bei der Erschließung weiterer Bestattungsflächen berücksichtigt und erhalten werden. Für die weiteren Bestattungsflächen werden dazu vorhandene Habitatbäume jeweils erfasst.

In Bezug auf prüfrelevante Arten sind keine Vorkommen von Specht- und Fledermausarten sowie einzelne Arten der Gilde der Höhlenbrüter (z.B. Hohltaube etc.) zu erwarten. Nester von Greifvögeln (z.B. Rotmilan, Bussard) sind ebenfalls nicht betroffen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind durch das geplante Projekt auszuschließen.

Auf den bestehenden Wanderwegen (und sonstigen öffentlichen Wegen gilt derzeit bereits eine Verkehrssicherheitspflicht für den Grundeigentümer für atypische, insbesondere durch die mit der waldbaulichen Nutzung verbundene Gefahrenquellen (z.B. instabil gelagerte Holzstapel, umgefallene Bäume/größere Äste). Durch die schrittweise Erschließung der Begräbnisfläche und Berücksichtigung von Habitatbäumen sind keine wesentlichen zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrssicherung notwendig, aufgrund der vorhandenen Wanderwege. Mit der Bereitstellung der Ausgleichsfläche Flurnummer 10453 soll langfristig ein strukturreicher Wald durch Belassen von Totholz, Sturzbäumen und Erhaltung und Entwicklung von Habitatbäumen entwickelt werden.

 

 

LRA Aschaffenburg Gesundheitsamt – 14.01.2019

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

LRA Aschaffenburg Immissionsschutz– 07.12.2018

 

Keine Äußerung

 

Kenntnisnahme

 

 

LRA Aschaffenburg Untere Denkmalschutzbehörde – 21.01.2019

 

Keine Bedenken von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde gegen die Planung.

Wegen möglicher Bodendenkmäler wird gebeten – sofern nicht bereits geschehen – das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Bamberg, Referat B IV Archäologische Denkmalpflege Ober- und Unterfranken, Schloss Seehof. 96117 Memmelsdorf, im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen.

 

Aus Sicht der Kreisheimatpflege sollten bei den baulichen Anlagen grelle und helle Dachfarben ausgeschlossen werden, um die Einbindung ins Landschaftsbild zu gewährleisten. Weiterhin wäre es wünschenswert auf den Gedenkstein auch Geburts- und Sterbedatum aufzuführen.

 

Kenntnisnahme

 

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wurde beteiligt und hat sich im Rahmen des Verfahrens nicht geäußert. Die Hinweise zur Dacheindeckung sind in der Festsetzung zur Dacheindeckung C 3 berücksichtigt (Holz, Ziegel und Blech (unverzinkt) oder begrüntes Dach). Es ist geplant auf dem Gedenkstein auch Geburts- und Sterbedatum aufzuführen.

 

 

Kreisbrandrat – 27.12.2018

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – 15.10.2018

 

Zu o.g. Planung nimmt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg (ADBV Aschaffenburg) wie folgt Stellung:

 

1.    Das basierende Kartenmaterial im Ausübungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem aktuellen Stand im Liegenschaftskataster vom Januar 2019. Im-. „Liebesgrund" Flurstück 4227 der Gemarkung Laufach befindet sich eine Grenzlinie bestehend aus nur drei Grenzpunkten, die dem Liegenschaftskataster nicht entspricht und im Bebauungsplan zu entfernen ist.

2.    Auf Seite 5 der Begründung werden beim Geltungsbereich des Bebauungsplans anders als angegeben die Flurstücke 4200, 1139 und 11410 der Gemarkung Laufach nur teilweise mit einbezogen (TF).

3.     Wir weisen darauf hin, dass bei allen Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung (z.B. Digitale Flurkarte oder Luftbild) aus Lizenz- und Nutzungsrechtlichen Gründen der Copyvermerk anzubringen ist. Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 20.."

 

Kenntnisnahme.

 

Die Begründung zum Begräbniswald wird entsprechend den Angaben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hinsichtlich der Einbeziehung der Flurstücke geändert.  Der Copyvermerk wird noch auf den Plänen „Erschließungsabschnitt 1“ und „Eingriffsermittlung“ ergänzt.

 

 

Staatliches Bauamt –  14.12.2018

Die Belange des staatlichen Bauamtes werden durch die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht berührt.

 

Kenntnisnahme

 

 

WWA Aschaffenburg – 20.12.2018

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

DB AG – 07.01.2019

 

Die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen werden durch die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken und Anregungen vorzubringen. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können.

 

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.

Der Eisenbahnbetrieb darf weder behindert noch gefährdet werden.

 

Kenntnisnahme

 

 

Eisenbahn Bundesamt  – 14.01.2019

 

Das Eisenbahnbundesamt verweist auf die Stellungnahme vom 24.10.2018. Die Belange des Unternehmens werden nicht berührt. Es bestehen keine Bedenken

 

Kenntnisnahme

 

 

Abwasserverband Aschafftal 14.12.2018

 

Keine Äußerung

 

Kenntnisnahme

 

 

Zweckverband Wasserversorgung 10.12.2018

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

Bayernwerk– 08.01.2018

 

Keine Anlagen im Vorhabensbereich, Belange des Unternehmens werden nicht berührt. Keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.

 

Kenntnisnahme

 

 

TenneT – 19.12.2018,

 

Keine Anlagen im Vorhabensbereich, Belange des Unternehmens werden nicht berührt.

 

Kenntnisnahme

 

 

Telekom – 17.12.2018

 

Keine Einwände

 

Im und am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien (TK-Linien) unseres Unternehmens. Bei den vorhandenen TK-Linien handelt es sich um „Alte“ Kabeltrassen welche nicht mehr in Betrieb sind. Eine besondere Rücksichtnahme ist daher nicht erforderlich.

 

Kenntnisnahme

 

 

Gemeinde Heigenbrücken  – 21.12.2018

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

Gemeinde Blankenbach – 20.12.2018

 

Keine Einwände

 

Kenntnisnahme

 

 

Gemeinde Sommerkahl  – 17.12.2018

 

Keine Bedenken und Äußerungen

 

Kenntnisnahme

 

 

Bayerischer Bauernverband  - 07.01.2019

 

Zu der im Betreff benannten Planung nehmen wir Bezug auf unsere Stellungnahme vom 26.10.2018, die inhaltlich in vollem Umfange aufrecht erhalten bleibt.

 

Ergänzend weisen wir noch darauf hin, dass wir von unserem Ortsobmann darauf hingewiesen worden sind, dass in unmittelbarer Nähe zum Naturfriedhof Bischling im Spessart auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Kühe auf der Weide stehen. Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung diese Weideflächen kann es zu Lärm- und Geruchsemissionen kommen, die hinzunehmen sind. Auch müssen die anliegenden Wiesen gemäht werden. Hierdurch kann es ebenfalls zu Lärm- und Geruchsemissionen kommen, die zu akzeptieren sind.

 

Kenntnisnahme

 

Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt und abgewogen. Durch die Bestattungsform (Urnenbestattung mit kompostierbaren Urnen) sind keine negativen Einwirkungen auf das in der Nähe liegende Wassereinzugsgebiet bzw. auf den landwirtschaftlichen Betrieb des Hofes Kraß zu erwarten.

 

Beschluss:

Der Hinweis auf die mit der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Lärm- und Geruchsimmissionen wird in die Begründung aufgenommen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 13  Nein 1  Anwesend 14 

 

LBV 14.12.2018

 

Keine Einwände

 

Der LBV würde begrüßen, wenn die Gemeinde weitere Waldflächen aus der Nutzung nehmen könnte, um diese der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Immer mehr Kommunen sind dankenswerter Weise dazu bereit und übernehmen damit eine Vorbildfunktion.

 

Kenntnisnahme

 

Die Ausgleichsplanung für den Begräbniswald sieht die Herausnahme einer Waldfläche aus der Nutzung vor.

 

 

Naturpark Spessart e.V. – 31.10.2018

 

Keine Einwände, der Naturpark Spessart e. V. bittet bei baubedingten Sperrungen von Wanderwege rechtzeitig informiert zu werden. Ferner soll auch das Wegemanagement beim Spessartbund informiert werden.

Kenntnisnahme.

Sollten baubedingt Sperrungen der markierten Wanderwege erforderlich werden, wird der Naturpark Spessart rechtzeitig informiert.

 

 

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

 

Udo Krass, Engländerstr. 38 Sailauf vom 18.01.2019

 

Das Schreiben von Herrn Krass ist an das Bayerische VG Würzburg (Akt.Z W2K18.1278) adressiert mit dem Titel Widerspruch Klage zum Bauleitplanverfahren Waldfriedhof Sailauf  und am 21.01 bei der Gemeinde eingegangen mit folgendem Wortlaut:

 

Zur Klage: Gefahr in Verzug – Korruption – Bürokratische – Diktatorische - Strukturen von Kommunen Sailauf-Laufach in Einzelentscheidung durch LRA - Aschaffenburg und Reg. v. Ufr. Wü im Korruptionsverhalten in der Maßnahme Waldfriedhof 12 ha in Sailauf.

Die Gemeinde Sailauf hat viele Möglichkeiten für eine Urnenbestattung im direkten Kirchen-Friedhofsbereich.

a Alter Friedhof viele Leerplätze

b Neuer Friedhof – Freiplätze

c Urnengräber vor der Aussegnungshalle

d Erweiterungsfläche hinter der Aussegnungshalle

1. Anlage: Landschaftsplan – Friedhof-

2. Anlage: MainEcho-Anzeigen über Urnenbeisetzungen in den Gemeinden des Kreises Aschaffenburg in den vorhandenen Familiengrabstätten.

3. Anlage: Landschaftsplan Hoflage im Wassereinzugsgebiet.

4. Anlage: Fotos der Quellbereiche aus dem Wassereinzugsgebiet unmittelbar zu den Seen am Hof.

5. Anlage: Fotokopie – Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sailauf N2 v. 11. Jan. 2019. Niederschrift aus der Sitzung v. 26.11.2018 Punkt 4.

Meine Klage wurde mit Einwänden nicht vorgetragen.

Der Friedhof eine Begegnungsstätte im sozialen Miteinander, ein großer Teil von und an Kultur in Mitte unserer Gesellschaft.

Aber Herr Amtskollege

wir biegen das schon hin. –Schwarzbuch-

Verschwendung von Steuern.

Landschaftsplaner – Bürgermeister – Landrat – Naturschutz

Land- und Forstwirtschaft – LRA Rechtsabteilung –

Reg. v. Ufr. V. Präsident Lange – H. Wetzel – Fr. Dr. Hüttlinger

Nach vielen suchenden Paragraphen in Rechtsauslegung fehlt in unserem Bürokratenzeitalter immer noch die Zuständigkeit von Rechtszuständigkeit in unserem Fall „Waldfriedhof“.

Was macht dieses Bürokratenzeitalter in seinem Selbstschutz Ihrer Positionen an Macht, mit uns Bürgern, dem Steuerzahler. Wer kann zählen? Es ist ein Wunder, wie das alles noch funktioniert in unserem Staate.

Der Spruch: Die Uhr tickt, wann platzt der bürokratische Wasserkopf? Und was hinterlassen wir unseren Kindern.

Fotos v. Quellenbereiche und

Main-Echo-Anzeigen

 

Udo Krass, Engländerstr. 38 Sailauf vom 21.01.2019

 

Im Formblatt zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange weist Herr Krass nochmal auf oben zitierte Schreiben hin (unter Punkt 2.4). Ferner soll der Standort Naturfriedhof aus seinem Hofstandort Kist (?) verschoben werden.

Ferner finden sich unter Punkt 2.5 folgende Stichpunkte: Wassereinzug Gebiet, Oberflächen-

 

Kenntnisnahme

 

Die Gemeinde Sailauf hat Möglichkeiten für Urnenbestattung auf dem Friedhof –Friedhofsbereich eingerichtet. Darüber hinaus will die Gemeinde dem Wunsch vieler Bürger nach naturnahen Bestattungsformen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Begräbniswald Sailauf nachkommen.

 

Die Klage mit Einwänden wurde nicht berücksichtigt, da diese nicht an die Gemeinde adressiert im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangen ist.

 

Durch die Bestattungsform (Urnenbestattung mit kompostierbaren Urnen) sind keine negativen Einwirkungen auf das in der Nähe liegende Wassereinzugsgebiet bzw. auf den landwirtschaftlichen Betrieb des Hofes Kraß zu erwarten. Durch die vorliegenden Stellungnahmen von LRA Aschaffenburg Gesundheitsamt vom 14.01.2019 und LRA Aschaffenburg – Immissionsschutz vom 07.12.2018, die keine Einwände zum Vorhaben vorgebracht haben, wird dies bestätigt.

 

Der gewählte Standort für den Begräbniswald kann nicht verschoben werden, da für den Standort günstige Faktoren sprechen:

 

-       geeigneter, mittelalter und diversifizierter Laubbaumbestand;

-       gute und kurze Erschließung über die AB 2 – für die Anfahrt können sowohl auf Sailaufer als auch auf Laufacher Gemarkung vorh. bereits befestigte Flur- und Forstwege genutzt werden;

-       vorh. Erschließung der Waldflächen, der geplante Begräbniswald ist nördlich und südlich durch befestigte Wege erschlossen, innerhalb des Waldbestandes bestehen Rückegassen und ein Wanderweg, so dass keine tiefgreifenden Wegebaumaßnahmen erforderlich sind. Neue Erschließungsstrukturen müssen nicht geschaffen werden;

-       keine wesentlichen Störungen des Waldgebiets aufgrund bestehender Vorbelastung durch Besucherfrequenz der drei Wanderwege im Bereich des geplanten Begräbniswaldes;

-       Die Waldflächen im Begräbniswald sind weitgehend eben, so dass auch Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten ein Besuch der Begräbnisstätten möglich ist;

-       Für den geplanten Andachtsplatz und für die Stellplätze können vorh. Holzlagerplätze genutzt werden;

 

Hinzu kommt, dass die Flächen im Eigentum der Gemeinden Sailauf bzw. Laufach sind. Andere Standorte im Gemeindegebiet erfüllen die genannten Faktoren nicht.

 

Anmerkung:

von den Anlagen liegen nur vor:

-       die Fotokopie – Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sailauf N2 v. 11. Jan. 2019. Niederschrift aus der Sitzung v. 26.11.2018 Punkt 4

 

Udo Krass, Engländerstr. 38 Sailauf vom 25.01.2019

 

Nach Ablauf der Frist wurde von Herrn Krass eine weitere Stellungnahme eingereicht die inhaltlich an die beiden Stellungnahmen vom 18.01.2019 und 21.01.2019 (siehe oben) anschließt:

-       Antrag zum Bauleitverfahren den Höhenzug vom Wassereinzugsgebiet zu ermitteln und die Grenze darstellend zu kennzeichnen.

-       Bürgerrecht /Gemeinwohl geht vor Schutz Natur für Menschen den Wald, da die Belange der Allgemeinheit nicht in Bedürftigkeit steht

-       Alle Ortschaften im Kreis Aschaffenburg gehen mit ihren Urnenbestattungen in ihre vorhandenen Familiengräbern

-       Auch in Sailauf-Eichenberg stehen Möglichkeiten verschiedener Art an Reserveflächen bereit (Antrag auf Landschaftsbild der Friedhöfe als Beweis in Sailauf)

-       Antrag an die Gemeinde Fotos aus den Quellbereichen meiner Hofstelle als Beweis erbringen (Herrn Babo) war der Landschaftsplaner wo mit seiner Erklärung zum Wassereinzugsgebiet (Wehner).

-       Antrag auf eine Wissenschaftliche Untersuchung zur Leichenreste nach med. Rückständen-keine Viren und Bakterien in möglicher Verseuchung im gesamten späteren Sailaufbach. Krank-Med-Tot-Leichenreste schwimmen durch Sailauf.

Guten Appetit meine Karpfen und Quappen im See am Hof zum Kist. 40 Jahre – 20 ha ohne Spritzmittel in  Öko und Brache ohne LW – Förderprogramme. Hildegart v. Bingen - Holunder –Hagebutte-Brennnessel, Natur pur.

Der weitere Teil des Schreibens ist ein Abdruck eines Fax adressiert an das Verwaltungsgericht in Würzburg in dem Herr Krass sein Unverständnis zu Gerichtskosten und dem Handeln der Gemeinde Sailauf und Laufach zum Ausdruck bringt.

 

Kenntnisnahme

Auf das Planungserfordernis, die Bestattungsform und seine Auswirkungen auf Grund – und Oberflächengewässer wurde oben bereits eingegangen, diese sind in der Begründung hinreichend dokumentiert, weitere Gutachten oder sonstige Dokumente sind nicht nötig und werden von den Fachbehörden des LRA Aschaffenburg (Gesundheitsamt vom 14.01.2019 und Immissionsschutz vom 07.12.2018) nicht gefordert.

 

 

AELF Aschaffenburg Fachbereich Forsten – 23.01.2019

 

Das von der Planung betroffene Grundstück Fl. Nr. 7425/0 Gmkg. Sailauf ist Wald i.S. des Art. 2 BayWaldG. Es handelt sich um einen geschlossenen, auf Teilflächen lückigen, 116 bis 137 jährigen, vitalen und sehr wüchsigen Buchenbestand, mit Mischungsanteilen von Lärche, Fichte. Kiefer und Eiche. Insbesondere im Osten der Fläche weist der Bestand dichte, mehrere Meter hohe Verjüngung aus Buche auf. Er umfasst die Gemeindewaldbestände XIV Bischling, Abteilung „Stange“ (Nr.1 sowie den überwiegenden Teil aus Nr. 0).

 

In Anbetracht des Alters könnten durchaus „Biotopbaume (= Habitatbäume) in Form von Horst-. Höhlen- und/oder Spaltenbäume sowie Baume mit Pilzkonsolen vorhanden sein. Dass keine „kartierten Habitatbäume vorhanden sind, ist in Bayern regelmäßig der Fall, da keine Waldbiotopkartierung existiert. Unserer Kenntnis nach befinden sich tatsächlich Biotopbäume auf der Fläche.

 

Der Standort ist beschrieben als mäßig frischer, sandiger Lehm aus Gneisverwitterung.

Neben den allgemeinen Waldfunktionen hat der betroffene Waldteil insbesondere herausragende Bedeutung für die Erholung (Erholungswald Stufe 1 nach Waldfunktionsplan). Der Wald liegt im Landschaftsschutzgebiet Spessart.

 

Diskrepanz zwischen Gesamtfläche und beplanter Fläche

Die vorliegenden Planungsunterlagen geben nur für knapp 20% der Baugebietsfläche Aufschluss darüber, wie das Gebiet gestaltet werden soll. Auch in Anbetracht der langen Zeitspanne bis zur ggf. Nutzung des Gesamtareals ist zur Beurteilung möglicher Auswirkungen ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Gesamtgebiet zu erstellen.

 

Rodung

 

Die Widmung der betroffenen Fläche als Friedhof bedeutet eine Nutzungsänderung im Sinne des Art. 9 (2) BayWaldG. Der Wald kann als Friedhof seine Rohstofffunktion überhaupt nicht mehr, seine Erholungsfunktion (je nach den festgelegten Friedhofsordnungsbestimmungen) nur noch eingeschränkt erfüllen.

 

Nach BayWaldG ist die Rodungserlaubnis zu erteilen, sofern sich keine Versagungsgründe iS. von Art 9 Absatz 4 bis 7 ergeben.

 

Zur Beurteilung dieser Frage bitten wir eine Detailplanung für das Gesamtgebiet vorzulegen.

 

Zusätzlich muss von der federführenden Behörde geprüft werden. ob wegen der Flächengröße eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 UVPG durchzuführen ist.

 

Sonstige Anmerkungen:

 

Abgrenzung im Gelände

Die Außengrenzen des Baugebietes sind im Gelände dauerhaft und lückenlos kenntlich zu machen.

 

Forstwege

 

Der im Bereich der nördlichen Grenze des Baugebietes verlaufende Forstweg ist insbesondere nötig für die Holzabfuhr auch aus den Abteilungen Lauterhecke und Schlag. Diese Abfuhrmöglichkeit ist langfristig zu erhalten.

 

Ausgleichsmaßnahmen

 

Die unter Ziffer 9.3 beschriebene Ausgleichsmaßnahme (Grundstück Fl.Nr. 10453/0 Gmkg. Sailauf) wird hier sehr kritisch gesehen. Der behördlich verordnete Nutzungsverzicht widerspricht im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes und einem damit verbundenen Nutzungsverzicht auf einer Flache von 12,4 ha (das sind rund 6,4 % der Holzbodenfläche des Gemeindewaldes Sailauf) dem waldgesetzlichen Ziel der langfristigen Gewährleistungen sämtlicher Waldfunktionen, wozu eben auch die Bereitstellung von Holz zahlt.

 

Es ist ferner nicht nachvollziehbar, dass ein Ausgleich des mit rund 650 m2 sehr überschaubaren Eingriffs nicht innerhalb des Baugebietes selbst gewählt wird.

 

Der Erhalt von dortigen Biotopbäumen wäre in unseren Augen effektiver und zugleich ortsnah in Bezug auf den Eingriff.

 

Kenntnisnahme und Beschlussempfehlung

 

zu Biotopbäumen – Artenschutz – Diskrepanz Gesamtfläche und beplanter Fläche

 

Die Begründung wird in Kap.2 und Kap. 10 sowie im Umweltbericht unter Kap.4.2 dahingehend ergänzt, dass im ersten Erschließungsabschnitt nach Ortseinsicht keine Habitatbäume vorhanden, Vorkommen von Habitatbäumen in der sich westlich anschließenden Waldfläche im Vorhabensbereich aufgrund des Alters der Bäume wahrscheinlich sind.

 

Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches können die vorkommenden Habitatbäume bei der Erschließung weiterer Bestattungsflächen berücksichtigt und erhalten werden. Für die weiteren Bestattungsflächen werden dazu vorhandene Habitatbäume jeweils erfasst.

 

Der Unterhalt des Begräbniswaldes ist in den Festsetzungen (hier Nr. 2.1) geregelt, der die Erhaltung der Waldeigenschaft und aller Waldfunktionen vorsieht. Durch die schrittweise Einrichtung von Bestattungsflächen können die waldbaulichen Ziele (Erhalt von Biotopbäumen, Rohstoffnutzung) zukünftig berücksichtigt werden. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Gesamtgebiet ist daher nicht erforderlich.

 

Kenntnisnahme

 

zu Erholungswald nach Waldfunktionsplan und Rodung

 

Mit dem Begräbniswald bleiben die natürlichen Bodenfunktionen auf den Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches erhalten und werden nicht verändert. Alle erforderlichen Wege sind bereits vorhanden, eine Erhöhung versiegelter Flächen ist nicht vorgesehen, eine geringfügige Teilversiegelung erfolgt für die Herstellung der Stellplätze, des Andachtsplatzes und der Wege innerhalb des Begräbniswaldes. In diesem Abschnitt werden die für den Begräbniswald erforderlichen Infrastruktureinrichtungen im Bebauungsplan auch festgesetzt. werden. Eine über den Bebauungsplan hinausgehenden detailliere Planung ist daher nicht erforderlich.

 

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entstehen nicht, da die Flächen für den Begräbniswald Teil des Ökosystems Wald bleiben, der Wald bleibt in seiner Funktion und seinem jetzigen Erscheinungsbild erhalten, Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens in die Landschaft sind daher nicht erforderlich. Die Waldfunktion Erholung bleibt somit im Vorhabensbereich erhalten und wird nicht geschmälert (siehe Art.9 Abs. 6 Satz 2 WaldG).

 

Aufgrund der Änderung der Nutzung durch den Naturfriedhof muss entsprechend dem bayerischen Recht eine Rodungserlaubnis beantragt werden. Der Wald selbst bleibt auch im Bereich des Begräbniswaldes dauerhaft in allen seinen Funktionen und physisch erhalten. Durch diese Rodungserlaubnis und die Umwidmung erlischt nur rechtlich gesehen die Waldeigenschaft.

Da der Wald tatsächlich nicht gerodet wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig und wurde seitens der federführenden Behörde nicht gefordert.

Gem. den Festsetzungen zum Bebauungsplan unter 2.1 ist nur eine gewinnorientierte Holznutzung ausgeschlossen, ansonsten sind forstliche Eingriffe zur Erhaltung des Waldbestands zugelassen (Naturverjüngung, Nachpflanzung in Lücken, Schutzmaßnahmen bei Schädlingsbefall etc.). Die Rohstofffunktion Wald bleibt somit erhalten, lediglich die gewinnorientierte Nutzung ist gegenüber einer forstwirtschaftlichen Nutzung eingeschränkt.

Auch wenn der Rodungsantrag den gesamten Geltungsbereich umfassen wird, werden im Begräbniswald schrittweise Bestattungsflächen eingerichtet, so dass waldbauliche Ziele (Rohstoffnutzung) auch zukünftig berücksichtigt werden können.

 

zu Einfriedung

 

Die jeweils in Betrieb genommenen Bestattungsflächen werden eingefriedet.  Mit Hinweisschildern wird an den Hauptzugangswegen und am Parkplatz auf den Begräbniswald hingewiesen (siehe Begründung 9.1).

 

Forstwege

 

Der im Bereich der nördlichen Grenze des Baugebietes verlaufende Forstweg wird durch das Vorhaben nicht verändert.

 

Ausgleichsmaßnahmen

 

Die Ausgleichsmaßnahme auf dem 1200 m2 großen Grundstück Fl. Nr. 10453/10 Gmkg. Sailauf ist erforderlich, um den naturschutzfachlichen Eingriff gem. Bauleitfaden (Versiegelung) auszugleichen. Darüber hinaus wird mit der Ausgleichsfläche auch der Faktor Störung, der mit Vorhaben (zwar nur geringfügig) gegeben ist funktional ausgeglichen. Dies kann innerhalb des Geltungsbereiches mit der Zielsetzung Begräbniswald weniger erreicht werden kann. Zudem ist eine gewinnorientierte Holznutzung aufgrund der Größe und Topographie des Grundstücks bereits jetzt schon eingeschränkt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 13  Nein 1  Anwesend 14 

 

 

 


Satzungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Naturfriedhof Bischling im Spessart“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen und den Satzungsbeschluss nach erfolgter Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.