Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

An etwa dieser Stelle hatte der Ausschuss vor einiger Zeit der Errichtung einer Garage, die ebenfalls dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte hätte dienen, zugestimmt.

 

So wie es aussieht, stellt der geplante Hofladen die geringfügige Erweiterung eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs dar. Die Erschließung ist gesichert.

 

Damit erfüllt das geplante Vorhaben die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BauGB „Bauen im Außenbereich“.

 

Stellplätze sind augenscheinlich vorhanden. Auf einen förmlichen Nachweis kann verzichtet werden.

 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.