Am Samstag, 19.06.2021, fand eine Ortseinsicht zum Thema „Bebauungsplan- und Grünordnungsplan Sämenhof“ statt. In der Sitzung werden verschiedene Fragen und Anregungen diskutiert und beraten.

 

Zunächst führt Bauamtsleiter Thomas Schmitt in die Thematik ein.

 

Der bestehende Parkplatz kann bei Bedarf erweitert werden. Die Dächer der Gebäude sollen bei flacher Neigung begrünt werden. Zudem soll die Rinderhaltung abnehmen und dafür mehr Schafhaltung stattfinden. Es werden keine weiteren Flächen zusätzlich versiegelt. Der vorhandene Bewuchs wird weiterhin gepflegt und geschützt. Der errichtete Zaun soll die Hecke vor Verbiss schützen.

 

Die Frage des Abwassers muss noch geklärt werden. Denkbar wäre hier eine Wurzelkläranlage an einer günstigen Stelle. Das Abwasser sollte geklärt der Natur überlassen und in den Erlenbach geleitet werden.

 

In Bezug auf die geplanten Ferienwohnungen muss ein Kontrollmechanismus eingeführt werden. Es soll sichergestellt sein, dass die Wohnungen ausschließlich den Zweck einer Ferienwohnung erfüllen.

 

Seitens des Eigentümers ist ein Betriebskonzept zu erstellen, das Details zur Nutzung festlegt.

 

Aus dem Gremium wird der Vorschlag eingebracht, die beauftragte Architektin solle mittels eines 3D-Modells die Bebauung darstellen. Dies hat zum Vorteil, dass man sich die Gebäude optisch besser vorstellen kann.

 

Eine Erweiterung auf die Flurnummer 1267 ist derzeit nicht vorgesehen. Dies ist von der weiteren Entwicklung abhängig. Ggf. ist hier zu gegebener Zeit eine Anpassung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans notwendig.

 

Für die Gemeinde besteht zudem die Möglichkeit, die Baufenster auf die bereits bestehenden Gebäude zu reduzieren. Der jetzige Planungsentwurf sieht eine mögliche Erweiterung der Gebäude innerhalb der Baufenster vor.

 

Einig ist man sich auch, die Wohnungen lediglich als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Es sollten keinesfalls Wohnungen entstehen, die auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden sind.

 

Daher muss überprüft werden, welcher Kontrollmechanismus bzgl. der Wohnungen der Gemeinde an die Hand gegeben werden kann.

 

Zudem soll dauerhaftes Parken lediglich an den dafür vorgesehenen Parkplätzen möglich sein. Direkt an den Gebäuden soll nicht geparkt werden.

 

Mit all diesen Aspekten wird die Verwaltung ein Pflichtenheft erstellen, welches von Hr. Kunkel als Eigentümer bzw. der beauftragten Architektin Fr. Richter zu erfüllen ist. Weitere Beratungen in den Fraktionen werden dann folgen.