Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Unterlagen sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden. Je eine Ausfertigung der Bauvorlagemappen wurde an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet und an die Bauherrschaft zurückgeschickt.

 

Dem Ausschuss wird eine Ausfertigung zur Kenntnis gegeben.