Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Mit Beschluss vom 26.03.2018 wurde die Überarbeitung verschiedener Bebauungspläne beschlossen und der Planungsauftrag an das Büro bma vergeben. Bernd Müller stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sodenacker“ vor und erläutert die einzelnen Festsetzungen.

 

Auch wenn die Festsetzungen zunächst komplizierter erscheinen als im derzeit rechtsgültigen B-Plan „Sodenacker“, bieten die neuen Festsetzungen eindeutig mehr Flexibilität bzw. Gestaltungsfreiraum für Bauwerber. Die Erteilung von Befreiungen verringern sich bzw. entfallen vollständig. Somit können Bauantragsprüfungen beschleunigt sowie die Verwaltung entlastet werden.

 

Im Vergleich zum derzeit geltenden B-Plan „Sodenacker“ wurde beispielsweise der Gebietscharakter von MI (Mischgebiet) an den faktischen Bestand in WA (Allgemeines Wohngebiet) angepasst, der Geltungsbereich reduziert sowie die bisher als Spielplatz vorgesehene Fläche als Baufläche dargestellt.

 

Bei den Festsetzungen wurde im Hinblick Maß der baulichen Nutzung auf Vollgeschosse verzichtet. Die Festsetzung ist schwierig zu beplanen und führt oft zu unbefriedigenden städtebaulichen Ergebnissen. Künftig soll dies über die Höheneinstellung der Gebäude in das Gelände gesteuert werden.

 

Bei den Außenwandflächen (Ziffer 5.9) sollen nach kurzer Diskussion Rundholzverkleidungen, Holzimitate und Fassadenplatten erlaubt sein, allerdings glänzende oder reflektierende Materialien ausgeschlossen werden. Die Festsetzung soll im Vorentwurf entsprechend geändert werden.

 

Die Festsetzung zur Dacheindeckung (Ziffer 6.3) ist dahingehend zu ergänzen, dass Flachdächer beispielsweise von Garagen, zu begrünen sind.

 

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt Holzfassaden, Holzimitate und Fassadenplatten zuzulassen. Glänzende und reflektierende Materialien sind ausgeschlossen.

 

  1. Flachdächer können begrünt werden.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

Bei den Zufahrten (Ziffer 7.2) sollen Hoftore ebenfalls erlaubt und der Vorentwurf entsprechend angepasst werden.

 

Beschluss:

 

Bei der Gestaltung der Zufahrten sollen Hoftore künftig zulässig sein. Der Vorentwurf ist anzupassen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 13  Nein 1  Anwesend 14 

 


Aufstellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sodenacker“. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.