Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sodenäcker“ geplant. Da keine Befreiungen beantragt wurden, ist davon auszugehen, dass sämtliche Festsetzungen eingehalten werden.

 

Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass das Haus unverändert weitergenutzt werden soll. Mag der sehr großzügige Grundriss auch einen anderen Eindruck erwecken, so scheint es in dem Gebäude auch nach dem beantragten Umbau nur eine einzige Wohneinheit zu geben.

Schließlich haben sowohl die Eigentümer als auch der Architekt die Bauvorlagen unterzeichnet.

Die Eigentümerin hat in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass es in dem Gebäude wegen der Behinderung ihrer Tochter anstatt mehrerer getrennter Wohnungen eine besondere Wohnform mit gemeinsamer Nutzung des ganzen Hauses durch drei Generationen gebe.

Demzufolge müssten keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.