Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB geplant und dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Bauverwaltung erfüllt und ein zusätzlicher Stellplatzbedarf wird durch das Vorhaben nicht verursacht.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.