Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

 

Die Bebaubarkeit dieses Grundstücks war bereits Anfang der 2000er Jahre im Rahmen eines Antrags auf Baugenehmigung in Abstimmung mit dem Landratsamt intensiv geprüft worden.

Das Ergebnis war in einem Schreiben zusammengefasst worden, das nachfolgend abgebildet ist. Dessen Inhalt hat auch heute noch unverändert Gültigkeit.

Die Einhaltung der Auflagen würde eine geringfügige Verschiebung des Gebäudestandorts von etwa 2 m nach Süden erfordern.

 

 

 

 

 


Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben wird mit der Auflage erteilt, dass die damals durch die zuständigen Behörden festgelegten Grenzen eingehalten werden.