Sitzung: 27.05.2019 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Der Antrag der CSU-Fraktion vom 06.03.2019, der eine umfassende
Information zum Stand der Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahme des
Steinbruchgeländes der Hartsteinwerke durch die Verwaltung zum Inhalt hatte,
wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2019 ausführlich behandelt.
Da das Gelände im Jahre 2007 an mehreren Stellen auf Bodenbelastungen
beprobt wurde, schlug die CSU-Fraktion vor, diese Stellen jetzt nochmals
beproben zu lassen. Zusätzlich zu den bereits beprobten Stellen sollen noch die
Eigentankstelle, das Sprengstofflager, die Wasseraufbereitungsanlage sowie das
Privatgelände der Firma Hartsteinwerk – Flurstücke 9434 und 9435 der Gemarkung
Sailauf - ebenfalls überprüft werden. Allerdings ist die Fa. Hartsteinwerk
ohnehin aufgrund der Auflagen im Pachtvertrag dazu verpflichtet, die
Eigentankstelle, das Sprengstofflager, sowie die Wasseraufbereitungsanlage nach
Beendigung des Betriebes auf eigene Kosten zu beproben.
Die Kosten für die erneute Beprobung sollen nach Ansicht des
Gemeinderates vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde übernommen werden. Die
Verwaltung wurde daher beauftragt ein entsprechendes Schreiben an die
Genehmigungsbehörde zu richten.
Mit Antwortschreiben vom 10.04.2019 erklärte die Genehmigungsbehörde,
dass nach dem Immissionsschutzrecht für die Hartsteinwerke keine Pflicht zur
Gefahrenforschung bestehe. Entsprechende Verpflichtungen wie zum Beispiel
Bodenproben scheiden somit auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes
aus.
Die damaligen Bodenproben führte die Firma GGC (Gesellschaft für GEO-
und Umwelttechnik Consulting mbH durch und die Kosten beliefen sich im Jahre
2007 auf brutto 1.190 €. Auf Nachfrage seien bei einer Beprobung der gleichen
Stellen wie damals, jetzt mit Kosten von rund 1.500 € zu rechnen. Falls auch
noch an den zusätzlichen, schon genannten Stellen, ebenfalls Bodenproben genommen
werden sollen, erhöhen sich die Kosten dementsprechend.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die bereits beprobten Punkte aus dem Jahr 2007 erneut durch das Büro GGC beprobt werden sollen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro GGC mit der erneute Beprobung zu beauftragen.