Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Der Antrag der CSU-Fraktion vom 06.03.2019, der eine umfassende Information zum Stand der Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahme des Steinbruchgeländes der Hartsteinwerke durch die Verwaltung zum Inhalt hatte, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2019 ausführlich behandelt.

 

Da das Gelände im Jahre 2007 an mehreren Stellen auf Bodenbelastungen beprobt wurde, schlug die CSU-Fraktion vor, diese Stellen jetzt nochmals beproben zu lassen. Zusätzlich zu den bereits beprobten Stellen sollen noch die Eigentankstelle, das Sprengstofflager, die Wasseraufbereitungsanlage sowie das Privatgelände der Firma Hartsteinwerk – Flurstücke 9434 und 9435 der Gemarkung Sailauf - ebenfalls überprüft werden. Allerdings ist die Fa. Hartsteinwerk ohnehin aufgrund der Auflagen im Pachtvertrag dazu verpflichtet, die Eigentankstelle, das Sprengstofflager, sowie die Wasseraufbereitungsanlage nach Beendigung des Betriebes auf eigene Kosten zu beproben.

 

Die Kosten für die erneute Beprobung sollen nach Ansicht des Gemeinderates vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde übernommen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt ein entsprechendes Schreiben an die Genehmigungsbehörde zu richten.

 

Mit Antwortschreiben vom 10.04.2019 erklärte die Genehmigungsbehörde, dass nach dem Immissionsschutzrecht für die Hartsteinwerke keine Pflicht zur Gefahrenforschung bestehe. Entsprechende Verpflichtungen wie zum Beispiel Bodenproben scheiden somit auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes aus.

 

Die damaligen Bodenproben führte die Firma GGC (Gesellschaft für GEO- und Umwelttechnik Consulting mbH durch und die Kosten beliefen sich im Jahre 2007 auf brutto 1.190 €. Auf Nachfrage seien bei einer Beprobung der gleichen Stellen wie damals, jetzt mit Kosten von rund 1.500 € zu rechnen. Falls auch noch an den zusätzlichen, schon genannten Stellen, ebenfalls Bodenproben genommen werden sollen, erhöhen sich die Kosten dementsprechend.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die bereits beprobten Punkte aus dem Jahr 2007 erneut durch das Büro GGC beprobt werden sollen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro GGC mit der erneute Beprobung zu beauftragen.