Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Mit Vorlage zum TOP 2 der Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2023 hat die Verwaltung bereits einen Entwurf für eine Satzung und einen Konsortialvertrag vorgelegt. Die parallel zur Beschlussfassung in den Gremien der Gemeinden stattgefundene Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken hat ergeben, dass insbesondere die Thematik der „indirekten Beteiligung“, rechtlich grundsätzlich vom zuständigen Ministerium abgeklärt werden muss.

 

Um die Gründung der ELA nicht noch weiter zu verzögern, hat die Verwaltung des Landratsamtes  mit seinen Beratern von bbh eine auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ reduzierte Satzung und Konsortialvertrag erstellt. Dieser wurde auch bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und von dort wurde entsprechende Zustimmung signalisiert.

 

Es wird insoweit um nochmalige Zustimmung zur „reduzierten“ Satzung mit Stand 13.11.2023 und dem zugehörigen Konsortialvertrag gebeten.

 

Sollte das Ministerium die Thematik der indirekten Beteiligung zustimmen, wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Änderungssatzung erstellt und nochmals den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Dies ist die schnellste Möglichkeit das gKU zu gründen, und bereits vorliegende Projekte zu beginnen und auch den Vertrag mit dem bereits gefundenen Vorstand der ELA abzuschließen.

 


Beschluss:

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem beiliegenden Satzungsentwurf für das gemeinsame Kommunalunternehmen „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ zuzustimmen.

 

2.       Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem beiliegenden Entwurf des Konsortialvertrages zur Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen den Vertrag zu unterschreiben.