Sitzung: 11.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Die Kommunalberatung Dr. Schulte / Röder übernimmt seit vielen Jahren die Vermögensbuchführung sowie die damit einhergehende Berechnung der kalkulatorischen Kosten im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.
In der Kostenrechnung werden für die Nutzung des in einem Betrieb gebundenen Kapitals Zinsen, sog. Kalkulatorische Zinsen, als Kosten eingestellt.
Bei der letzten Besprechung (23.11.2023) mit Herrn Müller hat er die Empfehlung ausgesprochen, den Kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 2,75 % p.a. auf 2,50 % p.a. zu senken.
Diese Empfehlung wird durch die Veröffentlichung in der Gemeindekasse, Ausgabe 11/2023, unterstützt.
Daher empfiehlt die Verwaltung den Kalkulatorischen Zins im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ab sofort auf 2,50 % p.a. zu ändern.
Empfehlungsbeschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Kalkulatorischen Zinssatz von
derzeit 2,75 % p.a. ab sofort auf 2,50% zu senken.