Sitzung: 23.11.2015 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Die Teilnahme der Gemeinde Sailauf am Streuobstaktionsplan des Landkreises Aschaffenburg wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2015 beschlossen. Die Bestandsaufnahme und die Kartierung im Untersuchungsgebiet sind abgeschlossen.
Herr Alexander
Vorbeck informiert über die ersten Ergebnisse, die im Rahmen des Streuobstaktionsplans
ermittelt wurden.
Der Bericht für das Untersuchungsgebiet Hösbach/Sailauf wie auch das entsprechende Kartenwerk stehen im Ratsinformationssystem im PDF Format bereit.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Die Erfassung der
Streuobstbestände im Sailaufer Untersuchungsgebiet hat ein recht gutes Bild
gezeichnet. Der hohe Anteil an Hochstämmen und an Jungbäumen, sowie der
insgesamt noch passable Pflegezustand der Bäume zeigen, dass die Anstrengungen
der letzten Jahre zum Erhalt der Streuobstwiesen ihre Wirkung zeigen.
Etwa 23 ha bzw.
ca. 6 % des 360 ha großen Untersuchungsgebietes sind Streuobstbestände mit
knapp 2.000 Obstbäumen. Etwa 14 % davon sind mehr oder weniger verbuscht, der
Rest wird gemäht oder beweidet. Fast 70 % der Streuobstbestände werden noch
genutzt und gepflegt. Etwa 15 % wird nur noch genutzt ohne dass eine adäquate
Pflege stattfindet. Bei weiteren 16 % findet weder Nutzung noch Pflege statt.
Ungefähr 7 % aller Streuobstflächen bestehen überwiegend aus Halbstämmen und
etwa 22 % aller Jungbäume sind Halbstämme. 82 % der Obstbäume sind Äpfel, 9%
Birnen und 4% Zwetschgen. Die Alterstruktur ist überdurchschnittlich gut. Über
die Hälfte der Bäume sind in der Ertragsphase und jeweils ein Viertel in der
Jugend bzw. Alters oder Abgangsphase. Bei einer Verdoppelung der
Nachpflanzungen in den nächsten 20 Jahren ließe sich der Streuobstbestand in
seinem aktuellen Umfang erhalten. Das bedeutet, dass jährliche Nachpflanzungen
von ca. 40 -50 Bäumen nötig wären (2,5% des Bestandes 2015).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis.
Die Zuständigkeit für die weiterführenden Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung wird auf den Umwelt- und Energieausschuss übertragen.