Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Teilnahme der Gemeinde Sailauf am Streuobstaktionsplan des Landkreises Aschaffenburg wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2015 beschlossen. Die Bestandsaufnahme und die Kartierung im Untersuchungsgebiet sind abgeschlossen.

Herr Alexander Vorbeck informiert über die ersten Ergebnisse, die im Rahmen des Streuobstaktionsplans ermittelt wurden.

Der Bericht für das Untersuchungsgebiet Hösbach/Sailauf wie auch das entsprechende Kartenwerk stehen im Ratsinformationssystem im PDF Format bereit.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Die Erfassung der Streuobstbestände im Sailaufer Untersuchungsgebiet hat ein recht gutes Bild gezeichnet. Der hohe Anteil an Hochstämmen und an Jungbäumen, sowie der insgesamt noch passable Pflegezustand der Bäume zeigen, dass die Anstrengungen der letzten Jahre zum Erhalt der Streuobstwiesen ihre Wirkung zeigen.

Etwa 23 ha bzw. ca. 6 % des 360 ha großen Untersuchungsgebietes sind Streuobstbestände mit knapp 2.000 Obstbäumen. Etwa 14 % davon sind mehr oder weniger verbuscht, der Rest wird gemäht oder beweidet. Fast 70 % der Streuobstbestände werden noch genutzt und gepflegt. Etwa 15 % wird nur noch genutzt ohne dass eine adäquate Pflege stattfindet. Bei weiteren 16 % findet weder Nutzung noch Pflege statt. Ungefähr 7 % aller Streuobstflächen bestehen überwiegend aus Halbstämmen und etwa 22 % aller Jungbäume sind Halbstämme. 82 % der Obstbäume sind Äpfel, 9% Birnen und 4% Zwetschgen. Die Alterstruktur ist überdurchschnittlich gut. Über die Hälfte der Bäume sind in der Ertragsphase und jeweils ein Viertel in der Jugend bzw. Alters oder Abgangsphase. Bei einer Verdoppelung der Nachpflanzungen in den nächsten 20 Jahren ließe sich der Streuobstbestand in seinem aktuellen Umfang erhalten. Das bedeutet, dass jährliche Nachpflanzungen von ca. 40 -50 Bäumen nötig wären (2,5% des Bestandes 2015).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis.

Die Zuständigkeit für die weiterführenden Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung wird auf den Umwelt- und Energieausschuss übertragen.