Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Eine Neukalkulation der Pauschalsätze für den Feuerwehrkostenersatz ist notwendig, da seit der letzten Kalkulation 2015 diverse Fahrzeuge neu hinzugekommen und somit in der Satzung nicht enthalten sind.

Da in letzter Zeit immer häufiger Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt wird und dabei hauptsächlich die kalkulierten Kosten angeprangert werden, hält es die Verwaltung für sinnvoll, die Neukalkulation an ein externes Büro zu vergeben um die neuen Pauschalsätze solide und rechtssicher aufzustellen.

Es liegen zwei Angebote vor über brutto 2.677,50 € und 3.141,60 €.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt die Neukalkulation der Pauschalsätze für den Feuerwehrkostenersatz an das Büro IBG aus Heilsbronn für brutto 2.677,50 € zu vergeben.