Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Der Punkt wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.11.2015 vorberaten.

 

Im Vorfeld der Beratungen zu den Gebühren wurde von der Verwaltung angeregt, den Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen für die sog. kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) neu festzusetzen.

 

Erläuterung kalk. Zinsen:

 

Das Gebührenaufkommen der kostenrechnenden Einrichtungen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den ansatzfähigen Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals (Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen).

 

Fremdkapitalzinsen werden in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung den neutralen Aufwendungen zugerechnet, d.h. sie zählen nicht zu den ansatzfähigen Kosten. Die Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) stellt auf die kalkulatorischen Zinsen ab. Zwischen Eigen- oder Fremdkapital wird nicht unterschieden.

 

Das kommunale Abgabenrecht selbst legt keine konkrete Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes fest. Die Verzinsung des Anlagekapitals soll „angemessen“ sein. Der vom Gemeinderat zuletzt festgelegte Zinssatz beläuft sich derzeit noch auf 5 %. Aufgrund der Entwicklungen auf dem Finanzmarkt der letzten Jahre erscheint dieser Ansatz überhöht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2013 auf 4 % zu senken. Diese Anpassung sollte auch im Hinblick auf eine einheitliche Vorgehensweise mit den beiden Zweckverbänden und derer Mitgliedsgemeinden vorgenommen werden. Die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes wirkt sich gebührensenkend aus.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und schlägt dem Gemeinderat vor, entsprechend zu beschließen.

 

Bei den Wassergebühren zeichnet sich ein etwas geringerer Gebührenbedarf ab. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, die weitere Entwicklung zunächst noch einmal abzuwarten.

 

Bei der Abwassergebühr/Einleitungsgebühr zeichnet sich eine Gebührenerhöhung ab. Die Kalkulation ist in Anbetracht des voraussichtlich anstehenden Sanierungsaufwandes sehr „knapp“ ausgelegt, aber gerade noch kostendeckend.

Auch hierzu hat der Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, zunächst noch einmal die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Die entsprechenden Kalkulationen der Verwaltung wurden den Ausschussmitgliedern ausgehändigt.

 

Auch hinsichtlich der weiteren Steuern, Abgaben und Hebesätze wurden von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses keine Änderungen vorgeschlagen.


Beschluss:

 

1.         Der kalkulatorische Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen wird ab dem Vermö-           gensrechnungsjahr 2013 auf 4 % festgelegt.

 

2.         Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, dass    sämtliche Abgaben, Steuern und Hebesätze unverändert für das Haushaltsjahr 2016 über     nommen werden.

 

Gemeinderat Max Stenger stellt den Antrag, die Hundesteuer von 30,00 € auf 50,00 € je Hund an zu heben.

 

Mehrheitlich abgelehnt                                                 ja  4  Nein  13  Anwesend  17