Sitzung: 23.11.2015 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Der Punkt wurde
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.11.2015 vorberaten.
Im Vorfeld der
Beratungen zu den Gebühren wurde von der Verwaltung angeregt, den Zinssatz für
die kalkulatorischen Zinsen für die sog. kostenrechnenden Einrichtungen
(Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) neu festzusetzen.
Erläuterung
kalk. Zinsen:
Das Gebührenaufkommen der kostenrechnenden Einrichtungen
soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten decken. Zu den ansatzfähigen Kosten gehört auch eine
angemessene Verzinsung des Anlagekapitals (Anschaffungs-/Herstellungskosten
abzüglich der Abschreibungen).
Fremdkapitalzinsen
werden in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung den neutralen Aufwendungen
zugerechnet, d.h. sie zählen nicht zu den ansatzfähigen Kosten. Die Verzinsung
des Anlagekapitals im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) stellt auf die kalkulatorischen Zinsen ab. Zwischen
Eigen- oder Fremdkapital wird nicht unterschieden.
Das kommunale
Abgabenrecht selbst legt keine konkrete Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes
fest. Die Verzinsung des Anlagekapitals soll „angemessen“ sein. Der vom
Gemeinderat zuletzt festgelegte Zinssatz beläuft sich derzeit noch auf 5 %.
Aufgrund der Entwicklungen auf dem Finanzmarkt der letzten Jahre erscheint dieser
Ansatz überhöht.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2013 auf 4 % zu senken.
Diese Anpassung sollte auch im Hinblick auf eine einheitliche Vorgehensweise
mit den beiden Zweckverbänden und derer Mitgliedsgemeinden vorgenommen werden.
Die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes wirkt sich gebührensenkend aus.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und schlägt dem
Gemeinderat vor, entsprechend zu beschließen.
Bei den
Wassergebühren zeichnet sich ein etwas geringerer Gebührenbedarf ab. Der Haupt-
und Finanzausschuss schlägt vor, die weitere Entwicklung zunächst noch einmal
abzuwarten.
Bei der
Abwassergebühr/Einleitungsgebühr zeichnet sich eine Gebührenerhöhung ab. Die
Kalkulation ist in Anbetracht des voraussichtlich anstehenden
Sanierungsaufwandes sehr „knapp“ ausgelegt, aber gerade noch kostendeckend.
Auch hierzu hat
der Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, zunächst noch einmal die weitere
Entwicklung abzuwarten.
Die
entsprechenden Kalkulationen der Verwaltung wurden den Ausschussmitgliedern
ausgehändigt.
Auch hinsichtlich
der weiteren Steuern, Abgaben und Hebesätze wurden von Seiten des Haupt- und
Finanzausschusses keine Änderungen vorgeschlagen.
Beschluss:
1. Der kalkulatorische Zinssatz für die
kostenrechnenden Einrichtungen wird ab dem Vermö- gensrechnungsjahr 2013 auf 4 % festgelegt.
2. Auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat, dass sämtliche Abgaben, Steuern und Hebesätze unverändert für das
Haushaltsjahr 2016 über nommen werden.
Gemeinderat Max
Stenger stellt den Antrag, die Hundesteuer von 30,00 € auf 50,00 € je Hund an
zu heben.
Mehrheitlich abgelehnt ja 4 Nein 13 Anwesend 17