Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.2019 wurde von Frau Naumann-Legler ein erster Entwurf für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung am Auferstehungsplatz vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Bestandsvermessung mit Höhenmaß allerdings noch nicht vor, sodass der Grundriss aufgrund der schwierigen Topographie modifiziert und um 90 Grad gedreht werden musste. Die aktualisierten Planentwürfe wurden bereits mit allen beteiligten Stellen der Regierung von Unterfranken und dem Landratsamt Aschaffenburg abgestimmt.

 

Frau Naumann-Legler stellt den überarbeiteten Planentwurf inkl. Raumkonzept anhand einer Power-Point Präsentation vor. Die Bruttorraumfläche ist im Vergleich zum ersten Entwurf von 462 m² auf 475 m² leicht gestiegen und teilt sich auf zwei zusammenhängende Baukörper auf. Als Dachform ist ein 20 Grad geneigtes Satteldach vorgesehen. Durch einen Dachversatz am größeren Baukörper konnte ein großzügiger Stauraum über dem Ruhe- und Essbereich eingeplant werden. Im Planentwurf wurde zunächst eine Scherentreppe für die Erreichbarkeit des Stauraums vorgesehen. Auf Hinweis aus dem Gremium sollte allerdings auf die Scherentreppe verzichtet und eine Außentreppe vorgesehen werden, um auch größere und sperrige Gegenstände auf dem Dachboden unterbringen zu können. Frau Naumann-Legler wird die die Außentreppe in den Antragsunterlagen entsprechend berücksichtigen.

 

Die Baukosten für den überarbeiteten Planentwurf inklusive Außenanlage und Möblierung belaufen sich auf 1.330.000,00 €. Hinzu kommen die Nebenkosten i. H. v. ca. 15 bis 20 % (Honorare, Gutachten, Gebühren). Die von der Regierung von Unterfranken anerkannte förderfähige Fläche beläuft sich auf insgesamt 211,08 m², sodass sich zuwendungsfähige Kosten von insgesamt 988.277,00 € ergeben. Nach Abzug der FAG-Mittel und des Sonderförderprogramms aus Bundesmitteln ergibt sich ein Eigenanteil der Gemeinde von ca. 800.000,00 €.

 

Hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten erläutert Frau Naumann-Legler, dass das Gebäude bei Bedarf nach Südwesten erweitert werden kann. Bei der Planvariante wurden daher bewusst keine Fenster und lediglich eine bodentiefe Doppeltüre eingeplant. In den weiteren Planungsschritten wird zudem die Möglichkeit betrachtet, das neue Gebäude in das bestehende Nahwärmenetz (Bürgerzentrum und Pfarrheim) zu integrieren.

 

Die Präsentation mit den vorgestellten Planentwürfen, Zahlen und Fakten wird den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinfo zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf vom 22.07.2019 für den Bau einer zweigruppigen Kinderkrippe am Kirchberg zu.

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Förderanträge (FAG Mittel und Sonderförderprogramm aus Bundesmitteln) wie auch den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

 

Der Gemeinderat beauftragt das Büro Cirillo-Naumann, Hösbach für die Ausfertigung der Bauantragsunterlagen.

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Bau einer zweigruppigen Kinderkrippe am Kirchberg auf der Flurnummer 53/3, Gemarkung Sailauf.