Sitzung: 22.07.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Die neugebaute
Ortsstraße „Fuchsemühle“ und die Erweiterungen im Bereich der „Brauereistraße“,
und „Hainweg“ wurden bisher noch nicht gewidmet. Der Widmungsakt wird nun
nachgeholt.
Nach dem
Sachverhaltsvortrag wurde die Barriere am Fußweg zwischen Kreisstraße und
Fuchsemühle angesprochen. Die Barriere sei für Radfahrer äußerst hinderlich. Im
Laufe der Diskussion einigen sich die Ratsmitglieder darauf durch die
Verwaltung prüfen zu lassen, ob einer der beiden Bügel entfernt werden könne.
Bei der nächsten Verkehrsschau wird entsprechend Rücksprache mit der Polizei
gehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt gem. Art. 6 BayStrWG und Art. 47 Abs. 2 BayStrWG die Widmung der
nachfolgend aufgeführten Straßen im Gemeindegebiet mit Wirkung vom 22.07.2019
1. Brauereistraße
Fl.Nr. 357/2, Teilfläche 343/24
Länge: 23,13 m
Widmungsbeschränkungen: keine
2. Fuchsemühle
Fl.Nr. 4434/2, 4331/4
Länge: 157,49 m
Widmungsbeschränkungen: nur für Anlieger
3. Hainweg
Fl.Nrn. 7800/7
Länge: 34,56 m
Widmungsbeschränkungen: keine
Die o. g. Verfügungen können während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Sailauf, Rathausstraße 9, 63877 Sailauf, eingesehen werden.