Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die neugebaute Ortsstraße „Fuchsemühle“ und die Erweiterungen im Bereich der „Brauereistraße“, und „Hainweg“ wurden bisher noch nicht gewidmet. Der Widmungsakt wird nun nachgeholt.

 

Nach dem Sachverhaltsvortrag wurde die Barriere am Fußweg zwischen Kreisstraße und Fuchsemühle angesprochen. Die Barriere sei für Radfahrer äußerst hinderlich. Im Laufe der Diskussion einigen sich die Ratsmitglieder darauf durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob einer der beiden Bügel entfernt werden könne. Bei der nächsten Verkehrsschau wird entsprechend Rücksprache mit der Polizei gehalten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 6 BayStrWG und Art. 47 Abs. 2 BayStrWG die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen im Gemeindegebiet mit Wirkung vom 22.07.2019

 

1.         Brauereistraße

            Fl.Nr. 357/2, Teilfläche 343/24

            Länge: 23,13 m

            Widmungsbeschränkungen: keine

 

2.         Fuchsemühle

            Fl.Nr. 4434/2, 4331/4

            Länge: 157,49 m

            Widmungsbeschränkungen: nur für Anlieger

 

3.         Hainweg

            Fl.Nrn. 7800/7

            Länge: 34,56 m

            Widmungsbeschränkungen: keine

 

Die o. g. Verfügungen können während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Sailauf, Rathausstraße 9, 63877 Sailauf, eingesehen werden.