Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Für die Kommunalwahl 2020 sind ein Wahlleiter sowie sein Stellvertreter zu berufen. Dieser darf jedoch weder ein Bewerber für die Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen, noch Versammlungsleiter für eine dieser Wahlen, noch Beauftragter oder stellvertretender Beauftragter eines Wahlvorschlags für diese Wahlen, noch Mitglied in einem Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand der Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen sein.

 

Da diese Voraussetzungen auf Geschäftsleiter Wilfried Neuburger zutreffen, schlägt ihn die Verwaltung als Gemeindewahlleiter vor.

 

Die gleichen Voraussetzungen müssen auch für den stellvertretenden Wahlleiter erfüllt sein. Weiterhin ist allerdings der Personenkreis für das Amt des stellvertretenden Wahlleiters begrenzt. Es darf nur ein derzeit noch aktives Mitglied des Gemeinderates, das nicht mehr zu den Kommunalwahlen 2020 antritt oder ein Gemeindebediensteter sein.

 

Da die o. g. Voraussetzungen auf Verwaltungsmitarbeiter Tim Labudda zutreffen, schlägt ihn die Verwaltung als stellvertretenden Wahlleiter vor.

 

Gemeinderatsmitglied Christian Bormann erkundigt sich, ob bei vergangenen Wahlen andere Personen das Amt des Wahlleiters wahrgenommen haben.

 

Erster Bürgermeister Michael Dümig erläutert, dass Altbürgermeister Gerhard Steigerwald das Amt des Wahlleiters bei einer vergangenen Wahl übernommen hat. I. d. R. ist aber der Geschäftsleiter der Gemeinde mit dieser Aufgabe betraut.


Beschluss:

 

Die Gemeinde bestellt Geschäftsleiter Wilfried Neuburger zum Wahlleiter und Tim Labudda zum stellvertretenden Wahlleiter.