Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Das Verfahren zur Aufstellung und zum Erlass einer sogenannten Einbeziehungssatzung ist im Baugesetzbuch BauGB geregelt. Demnach sind bei der Aufstellung einer solchen Satzung die Vorschriften über die Behördenbeteiligung entsprechend anzuwenden.

 

In dem Verfahren kann den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt werden.