Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Chronlogie:

 

Im Jahre 1973 wurde ein Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet Sodenacker Süd aus dem damals gültigen Flächennutzungsplan ausgearbeitet. Nach der Errichtung eines Schweinemastbetriebes, bei dessen Genehmigung das ausgewiesene Baugebiet nicht ausreichend beachtet wurde, ergaben sich Schwierigkeiten wegen der Immissionen, die schließlich zu einer Einschränkung der Wohnbaufläche im Bebauungsplangebiet führten.

 

Am 28. Juli 1978 beschloss der Gemeinderat daher eine Überarbeitung des Bebauungsplanes „Sodenacker Süd“ mit Herausnahme von elf Grundstücken. Der Flächennutzungsplan wurde daraufhin ebenfalls geändert.

 

Mit Schreiben vom 20.02.1981 genehmigte das Landratsamt Aschaffenburg den Bebauungsplan „Sodenacker Süd“ in der Fassung vom 07. November 1980, beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom 07.November 1980.

 

Am 03. Mai 1993 beantragten die Eigentümer der damals aus dem Bebauungsplan herausgenommenen Flurstücke 5207 bis 5217 die Erschließung des Baugebietes „Sodenacker Süd“, da der Schweinemastbetrieb zwischenzeitlich stillgelegt wurde. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 17. Mai 1993 behandelt und der Gemeinderat sagte zu, eine südliche Erweiterung des Baugebietes Sodenäcker mit in die Überlegungen für weitere Baugebietsausweisungen einzubeziehen. Im Flächennutzungsplan waren diese Flächen nicht mehr enthalten.

 

Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 5, die am 29.07.1996 vom Gemeinderat beschlossen wurde, werden die genannten Flächen wieder mit aufgenommen und als MD-Fläche (Dorfgebiet) ausgewiesen. Einer Erschließung des Baugebietes Sodenacker stand rechtlich nun nichts mehr im Wege.

 

Mehrmals stellten nun die Eigentümer den Antrag auf Erschließung des Baugebietes Sodenacker Süd. Der Gemeinderat sah dies allerdings nicht als dringlich an und forcierte zuerst die Baugebiete Fuchsemühle sowie Langes Stück II.

 

In der Gemeinderatssitzung am 26.04.2010 sagte Bürgermeister Michael Dümig dem in der Bürgerfragestunde anwesenden Horst Eisert zu, nach Abschluss der Baugebiete Fuchsemühle und Langes Stück II das Baugebiet Sodenäcker in Angriff nehmen zu wollen.

 

Sachverhalt

 

Weder aus einem der Sitzungsprotokolle noch aus dem vorliegenden Schriftverkehr geht eine Verbindliche Zusage auf Erschließung des Sodenacker Süd hervor. Die Interessengemeinschaft kann keinen Anspruch auf eine Erschließung ableiten. Dennoch steht der Gemeinderat einer Erschließung des Baugebietes "Sodenacker Süd" positiv gegenüber, wenn eine umgehende, verbindliche Bebauung in Form eines Einheimischenmodells bzw. Baugebotes gesichert ist und die Erschließung privatrechtlich durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft durchgeführt wird. Brachflächen sollen strikt vermieden werden.


Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Lösungsansätze für eine privatrechtliche Erschließung des Baugebietes "Sodenacker Süd" durch die Interessengemeinschaft zu erarbeiten. Einer umgehenden Bebauung und einer Vermeidung von Brachflächen soll Rechnung getragen werden.