Sitzung: 22.02.2016 Grundstücks- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Hierbei handelt es sich ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 (1) Satz 1 Nr. 1a BayBO.
Die beantragte Befreiung bezieht sich darauf, ob der Geräteschuppen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden darf.
Sie wurde wie folgt begründet:
„Das Baugrundstück liegt im Wohngebiet
`Klinger´. Hier ist hauptsächlich mit Anwohner und Besucherverkehr und nicht
mit Durchgangsverkehr zu rechnen. Der Geräteschuppen soll im Bereich der
Grundstückszufahrt an der Grenze zum Flurstück 8253 (Eigentümer, Gemeinde
Sailauf) errichtet werden. Hier ist nicht mit Sichtbehinderung der
Verkehrsteilnehmer zu rechnen, so dass das Einsehen der Straße gewährleistet
und ein gefahrloses Einfahren in die Straße `Klingerweg´ möglich ist.“
Beschluss:
Die beantragte Befreiung wird genehmigt.