Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Hierbei handelt es sich ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 (1) Satz 1 Nr. 1a BayBO.

Die beantragte Befreiung bezieht sich darauf, ob der Geräteschuppen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden darf.

Sie wurde wie folgt begründet:

„Das Baugrundstück liegt im Wohngebiet `Klinger´. Hier ist hauptsächlich mit Anwohner und Besucherverkehr und nicht mit Durchgangsverkehr zu rechnen. Der Geräteschuppen soll im Bereich der Grundstückszufahrt an der Grenze zum Flurstück 8253 (Eigentümer, Gemeinde Sailauf) errichtet werden. Hier ist nicht mit Sichtbehinderung der Verkehrsteilnehmer zu rechnen, so dass das Einsehen der Straße gewährleistet und ein gefahrloses Einfahren in die Straße `Klingerweg´ möglich ist.“

 

 


Beschluss:

Die beantragte Befreiung wird genehmigt.