Sitzung: 13.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Nach Art. 102 Abs.
3 Gemeindeordnung sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen
Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher
Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.
Der Erste Bürgermeister
ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art.
49 GO) ausgeschlossen, weshalb die 2. Bürgermeisterin Margit Menke den Vorsitz
übernimmt.
Nach dem die
Jahresrechnungen 2017 und 2018 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung
beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnung wurden jeweils bereits im
Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem
Haupt- und Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Die örtlichen
Prüfungen fanden für die Jahresrechnung
2017 am
25.02.2019
2018 am
30.09.2019
statt.
Durch die
Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung
der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist,
dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen
verzichtet.
Die überörtliche
Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes
Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.
In der letzten
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 2. Dezember 2019 wurde ein entsprechender
Empfehlungsbeschluss gefasst, die Jahresrechnung 2017 und 2018 festzustellen,
sowie die Entlastung zu erteilen.