Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.

 

Der Erste Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) ausgeschlossen, weshalb die 2. Bürgermeisterin Margit Menke den Vorsitz übernimmt.

 

Nach dem die Jahresrechnungen 2017 und 2018 örtlich geprüft sind, kann über die Entlastung beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnung wurden jeweils bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushalte für die Folgejahre mit dem Haupt- und Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Die örtlichen Prüfungen fanden für die Jahresrechnung

 

2017     am 25.02.2019

 

2018     am 30.09.2019

 

statt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg ist keine Voraussetzung für die Beschlussfassung.

 

In der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 2. Dezember 2019 wurde ein entsprechender Empfehlungsbeschluss gefasst, die Jahresrechnung 2017 und 2018 festzustellen, sowie die Entlastung zu erteilen.