Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Bauvorlagen wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt.

Deshalb wurde bereits je eine Ausfertigung an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet und an die Bauherrschaft zurückgeschickt.

Eine Ausfertigung wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.