Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant. Dort ist es zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Alle diese Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf wird durch das Vorhaben nicht verursacht.

 


Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.