Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Am 23.02.2016 wurden durch die Bürgerinitiative Lauterhecke zwei Bürgerbegehren eingereicht. Über deren Zulässigkeit ist innerhalb eines Monats nach Einreichung durch Gemeinderatsbeschluss zu entscheiden. Die Zulässigkeitsprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg und dem Bayerischen Gemeindetag durchgeführt und die entsprechenden Stellungnahmen bei der Zulässigkeitsprüfung miteinbezogen. Diese hat ergeben, dass sowohl Bürgerbegehren A) Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, als auch Bürgerbegehren B) Sanierung der Straße "Zur Lauterhecke", aufgrund folgender Fehler durch den Gemeinderat abzulehnen sind:

 

Bürgerbegehren A) Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

 

  • fehelende materielle Ermächtigungsnorm

Das Gesetz zur Änderung des KAG tritt erst zum 01.04.2016 in Kraft. Daher liegt zur Zeit keine Ermächtigungsnorm zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vor.

 

  • unzulässige Fragestellung (Bestimmtheitsgrundsatz)

In der Fragestellung sollen "... ständig wiederkehrende, gleichmäßig moderate Beiträge..." eingeführt werden. Ein Bürgerentscheid mit dieser Frage wäre nicht vollziehbar, denn die Höhe der wiederkehrenden Beiträge hängt von Zahlreichen Faktoren ab. Z.B. Größe der zu bildenden Abrechnungsgebiete, beitragspflichtige Grundstücksfläche, Höhe der umlagefähigen Investitionsaufwendungen, Beitragsfreistellungen, Kalkulationszeitraum, etc.

 

Bürgerbegehren B) Sanierung der Straße "Zur Lauterhecke"

 

  • Gegenstand des Bürgerbegehrens

Gegenstand eines Bürgerbegehrens können ausschließlich Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises sein. Die Fragestellung beinhaltet die Formulierung "... die Höchstgeschwindigkeit auf bis zu 30 km/h (30 km-Zone) beschränkt und der geplante Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich gestoppt wird?". Durch eine verkehrsrechtliche Anordnung, z.B. für eine Tempo-30-Zone, wird die Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis tätig. Dies kann definitiv nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

 

Im Rahmen einer Besprechung mit den Vertretern der Bürgerinitiative und der Verwaltung am 10.03.2016, konnte die weitere Vorgehensweise gemeinsam vereinbart werden.

 

Weitere Vorgehensweise Bürgerbegehren A) Änderung Straßenausbaubeitragssatzung

 

Um den Willen der 420 Unterzeichner und das Engagement der BI zu honorieren, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat daher vor, ein entsprechendes Ratsbegehren zu beschließen. Das Ratsbegehren könnte im Zuge der Bundestagswahl im Herbst 2017 parallel durchgeführt und die Änderung der Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die gesamte Ortsbürgerschaft zur Abstimmung gestellt werden. Ein entsprechender Antrag zur Zusammenlegung der Bundestagswahl und des Bürgerentscheides wird umgehend beim StMI gestellt. Somit bliebe ausreichend Vorlaufzeit für eine fundierte Informationsbeschaffung zur Vorbereitung des Ratsbegehrens und es könnte eine erhebliche Kostenersparnis erzielt werden. Das BayStMI hat bereits angekündigt Vollzugshinweise und Mustersatzungen zu veröffentlichen.

 

Weitere Vorgehensweise Bürgerbegehren B) Sanierung der Straße "Zur Lauterhecke"

 

Die Ausgestaltung der Ortstraße zur Lauterhecke (Pflaster oder Asphalt) und die Möglichkeit verschiedener Tempozonen, niveaugleicher Ausbau - konventioneller Ausbau, verkehrsberuhigter Bereich - Tempo-30, wurden mit den Vertretern der BI eingehend diskutiert.

 

Die Varianten, ob niveaugleicher oder konventioneller Ausbau, verkehrsberuhigt oder Tempo-30-Zone, soll in einer weiteren Gesprächsrunde bestehend aus

 

·         drei Sprecher der BI

·         drei Bürgermeister (alle Fraktionen abgebildet)

·         drei Mitarbeiter aus der Verwaltung

·         Planungsbüro fks

·         Polizei als untere Verkehrsbehörde

 

abschließend erläutert werden.

 

Die Ausgestaltung der Verkehrsfläche soll im Rahmen eines Workshops mit je einem Vertreter pro Grundstück, Planungsbüro und der Verwaltung endgültig geklärt und ein Konsens herbeigeführt werden.

 

Ergebnis

 

Die Vertreter der BI haben sich mit vorgeschlagener Vorgehensweise einverstanden erklärt und mit Schreiben vom 14.03.2016 beide Bürgerbegehren bereits zurückgezogen. Es besteht Einverständnis, die ausstehenden Beschlüsse für den Ausbau der Lauterhecke bzgl. Bauprogramm, Erneuerung der Wasserleitung und Einrichtung einer Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr zu fassen.

Ferner besteht Einverständnis seitens der BI, nach Klärung vorgenannter Punkte, mit dem Ausbau der Lauterhecke zu beginnen. Aufgrund der erheblichen Verzögerungen, wird ein Entstehen der Beitragspflicht vor der Durchführung des Ratsbegehrens zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung im Herbst 2017 ausgeschlossen und der Erlass von Beitragsbescheiden für die Lauterhecke nicht ermöglicht.