Sitzung: 21.03.2016 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Am 23.02.2016
wurden durch die Bürgerinitiative Lauterhecke zwei Bürgerbegehren eingereicht.
Über deren Zulässigkeit ist innerhalb eines Monats nach Einreichung durch
Gemeinderatsbeschluss zu entscheiden. Die Zulässigkeitsprüfung wurde in enger
Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg und dem
Bayerischen Gemeindetag durchgeführt und die entsprechenden Stellungnahmen bei
der Zulässigkeitsprüfung miteinbezogen. Diese hat ergeben, dass sowohl
Bürgerbegehren A) Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung, als auch Bürgerbegehren
B) Sanierung der Straße "Zur Lauterhecke", aufgrund folgender Fehler
durch den Gemeinderat abzulehnen sind:
Bürgerbegehren
A) Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
- fehelende materielle Ermächtigungsnorm
Das Gesetz zur Änderung des KAG tritt erst zum 01.04.2016 in Kraft.
Daher liegt zur Zeit keine Ermächtigungsnorm zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
vor.
- unzulässige Fragestellung (Bestimmtheitsgrundsatz)
In der Fragestellung sollen "... ständig wiederkehrende,
gleichmäßig moderate Beiträge..." eingeführt werden. Ein Bürgerentscheid
mit dieser Frage wäre nicht vollziehbar, denn die Höhe der wiederkehrenden
Beiträge hängt von Zahlreichen Faktoren ab. Z.B. Größe der zu bildenden
Abrechnungsgebiete, beitragspflichtige Grundstücksfläche, Höhe der umlagefähigen
Investitionsaufwendungen, Beitragsfreistellungen, Kalkulationszeitraum, etc.
Bürgerbegehren
B) Sanierung der Straße "Zur Lauterhecke"
- Gegenstand des Bürgerbegehrens
Gegenstand eines Bürgerbegehrens können ausschließlich Angelegenheiten
des eigenen Wirkungskreises sein. Die Fragestellung beinhaltet die Formulierung
"... die Höchstgeschwindigkeit auf bis zu 30 km/h (30 km-Zone) beschränkt
und der geplante Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich gestoppt wird?".
Durch eine verkehrsrechtliche Anordnung, z.B. für eine Tempo-30-Zone, wird die
Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis tätig. Dies kann definitiv nicht
Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.
Im Rahmen einer Besprechung mit den
Vertretern der Bürgerinitiative und der Verwaltung am 10.03.2016, konnte die
weitere Vorgehensweise gemeinsam vereinbart werden.
Weitere
Vorgehensweise Bürgerbegehren A) Änderung Straßenausbaubeitragssatzung
Um den Willen der
420 Unterzeichner und das Engagement der BI zu honorieren, schlägt die Verwaltung
dem Gemeinderat daher vor, ein entsprechendes Ratsbegehren zu beschließen. Das
Ratsbegehren könnte im Zuge der Bundestagswahl im Herbst 2017 parallel
durchgeführt und die Änderung der Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung
wiederkehrender Beiträge für die gesamte Ortsbürgerschaft zur Abstimmung
gestellt werden. Ein entsprechender Antrag zur Zusammenlegung der
Bundestagswahl und des Bürgerentscheides wird umgehend beim StMI gestellt.
Somit bliebe ausreichend Vorlaufzeit für eine fundierte Informationsbeschaffung
zur Vorbereitung des Ratsbegehrens und es könnte eine erhebliche
Kostenersparnis erzielt werden. Das BayStMI hat bereits angekündigt
Vollzugshinweise und Mustersatzungen zu veröffentlichen.
Weitere
Vorgehensweise Bürgerbegehren B) Sanierung der Straße "Zur
Lauterhecke"
Die Ausgestaltung
der Ortstraße zur Lauterhecke (Pflaster oder Asphalt) und die Möglichkeit verschiedener
Tempozonen, niveaugleicher Ausbau - konventioneller Ausbau, verkehrsberuhigter
Bereich - Tempo-30, wurden mit den Vertretern der BI eingehend diskutiert.
Die Varianten, ob
niveaugleicher oder konventioneller Ausbau, verkehrsberuhigt oder
Tempo-30-Zone, soll in einer weiteren Gesprächsrunde bestehend aus
·
drei
Sprecher der BI
·
drei
Bürgermeister (alle Fraktionen abgebildet)
·
drei
Mitarbeiter aus der Verwaltung
·
Planungsbüro
fks
·
Polizei
als untere Verkehrsbehörde
abschließend
erläutert werden.
Die Ausgestaltung
der Verkehrsfläche soll im Rahmen eines Workshops mit je einem Vertreter pro
Grundstück, Planungsbüro und der Verwaltung endgültig geklärt und ein Konsens
herbeigeführt werden.
Ergebnis
Die Vertreter der
BI haben sich mit vorgeschlagener Vorgehensweise einverstanden erklärt und mit
Schreiben vom 14.03.2016 beide Bürgerbegehren bereits zurückgezogen. Es besteht
Einverständnis, die ausstehenden Beschlüsse für den Ausbau der Lauterhecke
bzgl. Bauprogramm, Erneuerung der Wasserleitung und Einrichtung einer
Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr zu fassen.
Ferner besteht
Einverständnis seitens der BI, nach Klärung vorgenannter Punkte, mit dem Ausbau
der Lauterhecke zu beginnen. Aufgrund der erheblichen Verzögerungen, wird ein
Entstehen der Beitragspflicht vor der Durchführung des Ratsbegehrens zur
Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung im Herbst 2017 ausgeschlossen und der
Erlass von Beitragsbescheiden für die Lauterhecke nicht ermöglicht.