Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Geplant ist der Bau zweier Doppelwohnhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten.

 

Das Vorhaben ist „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ geplant und dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Bauverwaltung erfüllt.

 

 


Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wurde erteilt.