Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Haushalts-, Finanz- und Stellenplan wurden mehrfach im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Der Vorsitzende nahm ausführlich Stellung zu den vorliegenden Plänen und stellte dem Gesamtgemeinderat die wesentlichsten Zahlen anhand von verschiedenen Grafiken und Übersichten (s. Anlagen) nochmals vor.

 

Anschließend nahmen die Gemeinderäte Manfred Wenzel (FWG), Roland Sauer (SPD) und Ingo Nentwig (CSU) Stellung zu den Entwürfen (s. Anlagen). Alle Sprecher erklären, dass ihre Fraktionen den Entwürfen in vorliegender Form zustimmen werden und bedanken sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.


Beschluss:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Sailauf für das Haushaltsjahr 2016

 

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.922.600,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.567.000,00 € ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht

vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            310 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                      310 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                               340 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.