Sitzung: 17.02.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Die Öffentlichkeit hatte ab dem 08. November 2019 Gelegenheit, sich mit den von der Gemeinde darzulegenden Zielen und Zwecken der Aufhebung vertraut zu machen. Weiterhin hatte sie am 21. November 2019 die Möglichkeit, die Aufhebung mit einem sachkundigen Vertreter der Gemeinde zu erörtern und sich dazu zu äußern. Parallel dazu fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden statt. Der in diesem Zusammenhang gesetzlich vorgeschriebene, sogenannte „Scoping“-Termin fand ebenfalls am 21. November 2019 statt.
Die im Verlauf der stattgefundenen Beteiligung fristgerecht vorgebrachten Anregungen muss die Gemeinde prüfen und der Abwägung zu Grunde legen.
Herr Hattenbauer vom beauftragten Büro BMA aus Rothenfels erläutert die vorgebrachten Anregungen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wurden mit Schreiben vom 08.11.2019 insgesamt 31 Behörden und Stellen sowie
anderweitige Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Hierzu
zählen auch die Nachbargemeinden, welche gem. § 2 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt
wurden. Bis einschließlich 13.12.2019 gingen die nachfolgend zusammengefassten
Äußerungen ein.
Einstimmig beschlossen |
Ja 17 Nein 0 Anwesend 17
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Einstimmig beschlossen |
Ja 17 Nein 0 Anwesend 17
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4. Eingaben von Privatpersonen: