Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Nachdem die Geheimhaltungsgründe nun weggefallen sind, werden die in der Gemeinderatssitzung am 27.01.2020 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse hiermit bekannt gegeben.

 

Neubau einer Kindertagesbetreuungseinrichtung am Auferstehungsplatz; Vergabe der Tragwerksplanung und Weiterbeauftragung Architekturbüro

 

Beschluss:

 

Den Auftrag für die Tragwerksplanung, für den Neubau der Kinderkrippe, erteilt die Gemeinde Sailauf, HOAI-konform dem Ingenieurbüro Schömig + Höfling, aus 63743 Aschaffenburg, für die Bruttoangebotssumme von 23.288,30 €.

 

Das Architekturbüro Cirillo – Naumann, aus 63768 Hösbach, erhält die Weiterbeauftragung für die Gebäudeplanung und -ausführung für die Leistungsphasen 5-9 des Architektenvertrages. Die Gesamtbruttoauftragssumme beläuft sich dann auf 150.785,88 €.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

Gewerbegebiet „Weyberhöfe Süd“

 

Grunderwerb der Fl.Nr. 5984 ("G1"), Gemarkung Sailauf durch Bayerngrund
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und einer Gewährleistungserklärung
Information, Beratung und Beschlussfassung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Sailauf beschließt den Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages mit Bayerngrund für den Erwerb des Grundstücks mit der Flurnummer 5984, Gemarkung Sailauf („G1“) im Zuge der Gewerbegebietserschließung Weyberhöfe Süd. Gemäß Angebot vom 6. Dezember 2019 beläuft sich das Vertragsvolumen auf 1,9 Mio. €. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.

 

Darüber hinaus wird die Übernahme einer Gewährleistung (Anlage zum Geschäftsbesorgungsvertrag) zu Gunsten der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit Bayerngrund abzuschließen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

Erschließungsträgerschaft für die Fl.Nr. 5984 ("G1"), Gemarkung Sailauf durch Bayerngrund
Ergänzung zum Honorarangebot vom 20.11.2018
Information, Beratung und Beschlussfassung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Sailauf beschließt, Bayerngrund mit der Erschließungsträgerschaft für die Fl.Nr. 5984 („G1“), Gemarkung Sailauf zu beauftragen und den ursprünglichen Auftrag gemäß Nachtragsangebot vom 9. Dezember 2019 zu erweitern.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit Bayerngrund abzuschließen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

Baugebiet „Sodenäcker Süd“

 

Grunderwerb der Baugebietsflächen durch Bayerngrund
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und einer Gewährleistungserklärung
Information, Beratung und Beschlussfassung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Sailauf beschließt den Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages mit Bayerngrund für den Erwerb der Grundstücke zur Erschließung des Baugebietes „Sodenäcker Süd“, gemäß Angebot vom 17. Dezember 2019. Das Vertragsvolumen beläuft sich auf 600.000 €. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre.

 

Darüber hinaus wird die Übernahme einer Gewährleistung (Anlage zum Geschäftsbesorgungsvertrag) zu Gunsten der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit Bayerngrund abzuschließen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

Erschließungsträgerschaft des Baugebietes durch Bayerngrund
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und einer Gewährleistungserklärung
Information, Beratung und Beschlussfassung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines projektbezogenen städtebaulichen Vertrages (§ 11 Abs. 1 Nummer 1 BauGB), in Verbindung mit einem Kostenerstattungsvertrag mit Bayerngrund zur Erschließung des Baugebietes „Sodenäcker Süd“, gemäß Angebot vom 17 Dezember 2020.

 

Der Gesamtbetrag der Kosten wird von der Gemeinde Sailauf vorläufig auf 1,8 Mio € geschätzt.

 

Darüber hinaus wird die Übernahme einer Gewährleistung zu Gunsten der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit Bayerngrund abzuschließen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Bayerngrund vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages sowie vor Vorlage der Kostenerstattungsverträge und Sicherheiten (vgl. § 3 Ziffer 1 des städtebaulichen Vertrages) mit einzelnen die Erschließung vorbereitenden Aufgaben (z. b: Bodenuntersuchungen, Baufeldfreimachungen, archäologische Voruntersuchungen, Kampfmittelbeseitigung, ingenieurtechnische Leistungen) schriftlich zu beauftragen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14