Sitzung: 17.02.2020 Gemeinderat
Beschluss: Zurückgestellt
Der oben genannte Antrag der SPD-Fraktion vom 24.06.2019 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27.05.2019 behandelt und beraten. Aufgrund noch offener Fragen und redaktionell noch zu überarbeitende Punkte der Beschlussfassung, wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Die Verwaltung hat die benötigten Daten und Zahlen aufbereitet. Ebenso wurde die Beschlussformulierung, gemeinsam mit der SPD-Fraktion, entsprechend dem Beratungsergebnis vom 24.06.2019 angepasst.
Die Beschlussvorschläge wurden wie folgt (rot markiert) ergänzt:
Der Gemeinderat beschließt
:
1.
ab sofort auf allen kommunalen Flächen keine
chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel), wie beispielsweise
Glyphosat haltige Herbizide und Neonicotinoide, einzusetzen. Ausgenommen ist der Einsatz von Pestiziden bei
Schädlingsbefall, von dem eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht.
2. private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls ein Pestizidverzicht zu verpflichte.
3.
ab sofort alle kommunalen Flächen der
Vegetationsphase angepasst, aber maximal dreimal jährlich, zu mähen. Ausgenommen der Spiel- und Sportplätze sowie der öffentlichen
Grünanlagen und des Friedhofs.
4.
auf allen kommunalen Flächen entlang natürlicher
oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen
künstliche Gewässer im Sinne von §3 Nr.4 des Wasserhaushaltsgesetzes und Be-
und Entwässerungsgräben im Sinne von Art.1 des Bayerischen Wassergesetzes in
einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie einer garten- oder
ackerbauliche Nutzung zu unterlassen (Gewässerrandstreifen). Diese Flächen sind von einer Verpachtung auszuschließen bzw. aus
bestehenden Pachtverhältnissen herauszunehmen.
5. bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen die Punkte 1-4 im Pachtvertrag zu verankern.
6. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufzufordern.
7. dass die Verwaltung in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern darauf hinwirkt, dass diese auf einen möglichen „Gülletourismus“ auf ihren Flächen zum Schutz unseres Trinkwassers verzichtet.
8. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekt initiieren.
9. sich als pestizidfreie Kommune beim BUND eintragen zu lassen.
10.
Nach Aussage der pachtenden Landwirte, werden lediglich Ackerflächen „gespritzt“. Grünland wird nur zur Beweidung bzw. zur Gewinnung von Heu und Silage genutzt, ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Folgende Zahlen beziehen sich auf die verpachteten
kommunalen Ackerflächen:
Die Nutzungsartenstatistik für die Gemeinde Sailauf wirft für die Nutzungsartengruppe 3 (Vegetation) folgende Zahlen aus:
Gesamtfläche dieser Nutzungsartengruppe: 2.989.584 m²
Landwirtschaft 288.314 m²
Die Gemeinde Sailauf hat 41.656 m² Ackerfläche und 67.617 m² Grünfläche verpachtet.
Die verpachtetet Ackerfläche beträgt 14,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Gemeindegebiet.
Die verpachtetet Grünlandfläche beträgt 23,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Gemeindegebiet.
Es sind insgesamt 8 Ackerflächen verpachtet. Hiervon liegen 3 Flächen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche. 3 Flächen liegen am Rand als schmaler Streifen oder sind Bereiche von Grünland bzw. Streuobstwiesen. Eine Fläche, 14.901 m², wird als eigene Fläche (keine weiteren Ackerflächen liegen hier an) bewirtschaftet. Eine Fläche, 14.282 m², wie zusammen mit einer weiteren Fläche (privat) bewirtschaftet.
Für Grünland wird im Hinblick auf die Landschaftspflege kein Pachtzins erhoben. Der Pachtzins für die gesamte kommunale Ackerfläche bewegt sich im niedrigen 3-stelligen Bereich und ist vernachlässigbar.
Bereits am 05.03.2018 hat sich der Umweltausschuss mit dem Thema Glyphosat beschäftigt:
Auszug aus dem Beschlussbuch:
Michael Dümig berichtet darüber, dass Bessenbach einen entsprechenden
Beschluss im Gemeinderat gefasst hat, Glyphosat (Pflanzengift), das im Verdacht
steht, krebserregend zu sein, im Gemeindegebiet bzw. auf gemeindeeigenen
Flächen, die verpachtet sind, zu verbieten.
Glyphosat wird auch im Landschaftspflegekonzept Thema sein.
Nach kurzer Diskussion sind sich die Mitglieder des Umweltausschusses
einig, dass die rechtlichen Grundlagen geprüft werden sollen, dass Pflanzengift
evtl. auf der kompletten Gemarkung und nicht nur auf Gemeindeflächen zu
Verbieten. Außerdem soll die Möglichkeit der Ausdehnung des Verbotes auf das
Allianzgebiet der WESPE geprüft werden.
Bürgermeister Dümig informiert außerdem über das Förderprogramm „Flur Natur“ zur Anlage wertvoller Trennstreifen zum Schutz vor Bodenerosion bei Starkregenereignissen. Das Programm sieht eine Fördersatz von 85 % der Förderfähigen Kosten vor (maximal 60.000 €).
Gemeinderatsmitglied Viktor Imgrund regt an, parallel die Gemeinde Sailauf auf BUND Naturschutz als pestizidfreie Gemeinde listen zu lassen.
Wie bereits mit
Antrag zur Geschäftsordnung beschlossen, wird die Beschlussfassung erneut
zurückgestellt und die Thematik im Rahmen des Landschaftspflegekonzeptes durch
ein Expertengremium umfassend betrachtet.