Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Geschäftsordnung ist mit Ablauf der alten Wahlperiode am 30.04.2020 außer Kraft getreten.

 

Der Vorsitzende greift zwei wesentliche Aspekte in Bezug auf die Geschäftsordnung auf.

 

Bürgerfragestunde

 

„In jedem Quartal soll zu Beginn der Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde auf die Dauer von maximal 30 Minuten, so weit erforderlich, abgehalten werden.“

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Bürgerfragestunde, wie sie in der Geschäftsordnung definiert ist, keiner großen Nachfrage erfreut und auch im Falle einer Frage oftmals keine schnelle und konkrete Beantwortung möglich ist. Vielmehr berichtet der Vorsitzende über individuelle Terminvereinbarungen um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.

 

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Stadtverwaltung Erlangen und die dort angebotene Bürgerfragestunde. In kommunalen Angelegenheiten können die Bürgerinnen und Bürger Fragen an den Bürgermeister und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung richten. Diese Fragen werden auf Antrag in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates oder eines Ausschusses im Rahmen einer sogenannten Bürgerfragestunde beantwortet. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können dort auch noch eine Nachfrage stellen. Mit Einverständnis der betroffenen Person ist auch eine schriftliche Beantwortung möglich.

 

Ferienausschuss

 

In seinem Schreiben vom 20.03.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Zuge der grassierenden Corona-Pandemie den bayerischen Kommunen empfohlen, Sitzungen auf das Mindestmaß zu beschränken und den sogenannten Ferienausschuss tagen zu lassen. Diese Empfehlung galt zunächst bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020.

 

Daher plädiert der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Herr Brandl, dafür, dass die Regierung eine Regelung finde, die es den Kommunen ermöglicht, weiterhin den Ferienausschuss einzusetzen, auch in Anbetracht einer möglichen zweiten Corona-Infektionswelle.

 

Alternativ bestünde die Möglichkeit, die hiesigen Ausschüsse, insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Grundstücks- und Bauausschuss mit höheren finanziellen Befugnissen auszustatten. Gewisse Beschlüsse sind aber nach wie vor durch den Gemeinderat zu fassen bzw. dann durch den Ferienausschuss, der alle Aufgaben erledigt, für die sonst der Gemeinderat zuständig ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Bürgerfragestunde in der vom Vorsitzenden vorgestellten, abgeänderten Form in die neue Geschäftsordnung aufzunehmen.