Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 1

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 2. Bürgermeisterin Margit Menke den Vorsitz.

 

Nach § 2 Abs. 3 AVPStG (Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

 

Diese Standesbeamten sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

 

Die Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung an einer personenstandsrechtlichen Kurzschulung teilnehmen.

 

Da Bürgermeister Michael Dümig diese bereits besucht hat, kann er wieder zum Standesbeamten für den Bereich Eheschließungen bestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister Michael Dümig wieder zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich Eheschließungen bestellt wird.

 

1. Bürgermeister Michael Dümig ist wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Gemeinderatsmitglied Ingo Nentwig ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.