Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 15, Persölich beteiligt: 1

Bgm. Dümig fasst zunächst die Ergebnisse der bisherigen Gespräche zusammen. Die erheblichen Verzögerung des Ausbaus sind zum Großteil auch den unterschiedlichen Aussagen der Polizei hinsichtlich der zulässigen Ausbauvarianten geschuldet. Zu Beginn der Ausbauplanungen wurde eine niveaugleich ausgebaute Tempo-30-Zone durch die Polizei noch strikt abgelehnt. Im weiteren Verlauf der Planung und nach zahlreich geführten Gesprächen, wurde von dieser Haltung Abstand genommen und niveaugleich, Tempo-30 als mögliche Variante zugelassen. Auf Wunsch der Anwohner kann die gesamte Fläche als Fahrbahn genutzt und befahren werden. Der Personenverkehr (Kinder, Senioren, Mütter mit Kinderwagen, etc.) wird dem motorisierten Verkehr bewusst untergeordnet. Bürgermeister Dümig bevorzuge zwar einen verkehrsberuhigten Bereich zum Schutze des Personenverkehrs, stimmt der von den Anliegern favorisierten Variante jedoch zu.

 

Gemeinderat Simon Dümig hebt klar hervor, dass seines Erachtens die Haltung der Polizei und die plötzliche Kehrtwende während der Planungsphase enttäuschend sei, nicht nachvollzogen werden könne und ursächlich für die erhebliche Verzögerung des Ausbaus ist. Außerdem stellt er, auch in seiner Funktion als Jugendbeauftragter, die Entscheidung der Anlieger den Personenverkehr dem Kraftverkehr unterzuordnen in Frage. Er werde deshalb vorgenannter Ausbauvariante auch nicht zustimmen.

 

In seiner Sitzung am 21.03.2016 hat der Gemeinderat das Bauprogramm für den Ausbau der Ortsstraße "Zur Lauterhecke" zum verkehrsberuhigten Bereich beschlossen und den genauen Ausbaubeginn und Ausbauende festgelegt. Im Zuge der mehrfach geführten Gespräche mit den Vertretern der Bürgerinitiative Lauterhecke, wurde eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich Ausbauvariante (verkehrsberuhigt oder Tempo-30) und Gestaltung (Pflaster oder Asphalt) erarbeitet.

 

 

ERGEBNIS des Gesprächs vom 20.07.2016:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, einigen sich die Vertreter der BI Lauterhecke und der Verwaltung auf Ausbauvariante 4, vom 14.07.2016, niveaugleich mit Fahrbahnverengung. Anschließend wird die Gestaltung der Ortsstraße "Zur Lauterhecke" diskutiert und nachstehend mit Einverständnis aller Beteiligten wie folgt festgehalten:

 

·         Ausbaubauvariante
Tempo-30-Zone

 

·         Optischer "Gehstreifen"
Pflaster mit "Microfase", Farbe "Anthrazit", verschiebesicher und Aufbau gem. Vorgaben für befahrbare Verkehrsflächen

·         Fahrbahngestaltung
Asphalt (schwarz) durchgängig bis Anschluss Gewerbegebiet und auf Wunsch der BI ohne Aufmerksamkeitsfeld.

 

·         Rinnenfarbe "Grau"

 

·         Kein Grunderwerb

·         Voraussichtlicher Beginn der Bauarbeiten Frühjahr 2017

·         Beschlussfassung vorgenannter Ausbauvariante und Gestaltung in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2016.

 

Das Büro fks hat die Ergebnisse bereits in eine neue Planskizze eingearbeitet. Die Planskizze wurde in einer Anliegerversammlung am 21.07.2016 vorgestellt und einstimmig durch die Grundstückseigentümer angenommen (26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, keine Gegenstimme). Die Verwaltung empfiehlt daher, die erarbeiteten Ergebnisse anzunehmen und dem Planungsvorschlag zuzustimmen. Somit könnte die weitere Planung eingeleitet und die Ausbauvarianten- und Gestaltungsthematik endgültig abgeschlossen werden.

 

Der Beschluss vom 21.03.2016 über die Zurechnung der Nord-Süd-Strecke zur Felgenstraße bleibt nach wie vor bestehen. Die Erläuterungen im Sachverhalt zu den Beschlüssen vom 21.03. treffen nach wie vor zu. Der Ausbau beginnt lediglich mit der Tempo-30 Zone und nicht mit verkehrsberuhigtem Bereich.


Beschluss Bauprogramm, Ausbauvariante und Gestaltung:

 

Der Beschluss vom 27.04.2015, TOP 1a zur Ausbauart, wird aufgehoben. Der Gemeinderat beschließt, dass die Ortstraße "Zur Lauterhecke" niveaugleich in Tempo-30-Zone ausgebaut wird. Fahrbahnbelag in Asphalt (schwarz), der optische "Gehstreifen" in Pflaster "Microfase" und Farbe "Anthrazit", Rinnenfarbe "Grau".

 

Der Beschluss zum Bauprogramm vom 21.03.2016 wird aufgehoben und nachstehend neu gefasst. Ausbaubeginn der Ost-West-Strecke im Westen (Fl.Nrn. 6071/1 und 6066) wird mit Beginn der Tempo-30-Zone ab der dreizeiligen Pflasterrinne festgesetzt. Der Ausbau endet gem. Planskizze des beauftragten Planungsbüros fks, am Westrand des Gewerbegebiets "Hirtenwiese" bei Fl.Nr. 7426/4 (siehe roter Strich bei Fahrbahnverengung).

 

 

Ausbaubeginn:

 

 

Ausbauende:

 

Gemeinderätin Margit Menke nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.