Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans „Gewerbepark Weyberhöfe“ geplant.

Die verhältnismäßig geringfügigen baulichen Ergänzungen im Bereich der Überdachung sind der Sicht von außen entzogen und können den optischen Gesamteindruck der baulichen Anlage deshalb nicht beeinflussen.

Die Trafostation soll zwar außerhalb des Gebäudes errichtet werden ordnet sich diesem aufgrund ihrer geringen Abmessungen aber unter und wirkt sich deshalb kaum sichtbar aus.

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.