Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans „Gewerbepark Weyberhöfe“ geplant.

 

Während der Bauausführung waren aus betrieblichen Gründen planabweichende Änderungen vorgenommen worden.

Die äußere Form des Bauwerks wurde dadurch nur unwesentlich verändert.

 

Vor diesem Hintergrund sind naturgemäß auch keine zusätzlichen Abweichungen von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans erforderlich.

 

Gemäß vorgelegtem Nachweis sind anstatt der erforderlichen 32 Stellplätze deren 41 vorhanden.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.