Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant und dort gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Unter der Annahme, dass der Bau des Wohnhauses selbst vor einigen Jahren zulässig war, wird naturgemäß auch der nun geplante Balkon die Voraussetzungen erfüllen.

 

Zusätzliche Stellplätze werden nicht erforderlich.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben wird erteilt.