Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langes Stück II“ geplant.

Mit dem Bauantrag wurden mehrere Befreiungen beantragt:

 

-           Die Stützmauer entlang der seitlichen Grundstücksgrenze soll 2 m hoch werden; zulässig sind nur 50 cm.

 

Dies wird wegen des im Bebauungsplan vorgesehenen Standort des Carports erforderlich, da die Zufahrt zum Carport wegen des steil abfallenden Geländes seitlich „abgefangen“ werden muss.

Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt die Bauverwaltung die Zustimmung zur erforderlichen Befreiung.

 

-           Die Wandhöhe des Wohnhauses soll 4,30 m betragen; zulässig sind nur 4 m.

 

Dies ist den dickeren Geschoßdecken und dem höheren Dachaufbau zur Einhaltung der Anforderungen für KFW-40-Häuser geschuldet.

Es soll den Antragstellern nicht zum Nachteil gereichen, dass sie Ihr Haus im Sinne des Umweltschutzes nach der neuesten Energieeinsparverordnung bauen lassen.

Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt die Bauverwaltung die Zustimmung zur erforderlichen Befreiung.

 

 

-           Zwei der erforderlichen vier Stellplätze sind - abweichend von der gemeindlichen Stellplatzsatzung - nicht „leicht und unabhängig voneinander anfahrbar“.

 

Dieses Problem hatte der beauftragte Architekt Hans-Peter Matthiesen bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erkannt und in der Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2011 thematisiert. Als Ergebnis der Beratung ist im damaligen Protokoll festgehalten: „Möglicherweise werde der Gemeinderat also doch über eine Anpassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachdenken müssen.“

 

Andererseits wird zu überlegen sein, ob der vorsorglich beantragten Stellplatzablösung zugestimmt werden kann.

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt, dass bei diesem und vergleichbaren Fällen in dem Neubaugebiet „Langes Stück II“ künftig ein Stellplatz erlassen werden soll und ein möglicher zweiter abzulösen ist.

 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.

Der beantragten Befreiung bezüglich der Höhe der seitlichen Stützmauer wird zugestimmt.

Der beantragten Befreiung bezüglich der Wandhöhe des Wohnhauses wird zugestimmt.

Der beantragten Stellplatzablösung wird zugestimmt.