Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Krakenwiese“ geplant.

 

Um im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, soll recht aufwändig in die Dachkonstruktion eingegriffen werden. Bei den optisch auffälligen Dachraumerweiterungen handelt es sich bei genauer Betrachtung nicht um Dachgauben, sondern um Quergiebel.

Diese werden laut Bebauungsplan zugelassen, wenn sie sich dem Hauptbaukörper unterordnen. Im Interesse der Schaffung von Wohnraum durch verdichtete Bauweise könnte man davon zwar ausgehen.

Jedoch halten die Quergiebel weder die festgesetzte Wandhöhe noch die festgesetzte Dachneigung ein. Entsprechende Befreiungen wurden bisher weder beantragt noch begründet.

 

Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze wurden zwar rechnerisch nachgewiesen, sind aber in den Plänen nicht dargestellt.

 

Die Architektin wurde zur Ergänzung der Unterlagen aufgefordert.

 


Beschluss:

 

Ein Vorschlag kann erst nach abschließender Prüfung der ergänzten Unterlagen gemacht werden.