Sitzung: 13.07.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0
Der Ausbau der
Ortsdurchfahrt wurde in sieben Bauabschnitten durchgeführt. Die
Schlussabrechnung der von der Gemeinde zu tragenden Kostenanteile für den
letzten Bauabschnitt erfolgte seitens des Landkreises im letzten Jahr.
Von den Anliegern
wurden Vorauszahlungen erhoben. Die Vorauszahlungsberechnungen erfolgten
abschnittsweise
entsprechend der Bauabschnitte.
Nachdem seit 01.01.2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden können soll eine fiktive Abrechnung der Beiträge erstellt werden. Soweit die Vorauszahlungen die endgültigen Beiträge überschreiten, erstattet die Gemeinde die zu viel geleisteten Vorauszahlungen. Hätten noch Beiträge erhoben werden können kann die Gemeinde einen Antrag auf Erstattung an den Freistaat stellen.
Da hier ein großer Verwaltungsaufwand durch die Abrechnung mehrerer Jahre entsteht, hat die Verwaltung ein Angebot bei einem externen Beratungsbüro allevo eingeholt.
Die Honorare für die Straßenausbaubeitragsberechnung liegen bei 82,00 € / Stunde und für Sitzungsteilnahmen, Teilnahmen an Bürgerversammlungen oder Widerspruchsbearbeitung werden 95,00 € / Stunde berechnet. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Das Büro rechnet mit 85 – 95 Stunden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro allevo Kommunalberatung mit der Berechnung der Straßenausbaubeiträge für die AB 2 und AB 12 zu einem Stundensatz von 82 € zzgl. der Mehrwertsteuer für die Berechnung und 95 € je Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Sitzungsteilnahmen, Widerspruchsbearbeitung und Teilnahme an Bürgerversammlungen zu beauftragen. Das Büro rechnet mit 85 – 95 Stunden.