Sitzung: 13.07.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0
Die Friedhofsgebühren sind in den letzten Jahren noch nicht richtig kalkuliert worden. In der Prüfung des Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes wurde dies wiederholt gerügt.
Eine Kalkulation der Friedhofsgebühren ist unersetzlich und sollte dringend nachgeholt werden um hier eine Rechtssicherheit zu erwirken.
Das Büro allevo Kommunalberatung wurde gebeten, hierfür ein Angebot abzugeben.
Das Angebot umfasst die Kalkulation der Friedhofsgebühren für pauschal 3.200 € zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro allevo Kommunalberatung mit der Kalkulation der Friedhofsgebührensatzung in Höhe von 3.200 € zu beauftragen.